Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo Ich(37) bin wieder schwanger mit Zwillingen, vorher hatte ich schon eine Fehlgeburt und unser erstes Kind kam acht Wochen zu früh. Kann mir mein Frauenarzt ein individuelles bv ausstellen oder muß das der Betriebsart der mich ja nicht kennt und von den vorherigen Problemen mit mit den Schwangerschaften weiß machen? Bin in der altenpflege tätig. Lg

von Diabolo08 am 10.04.2019, 04:09



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, ein Beschäftigungsverbot wird ausgesprochen, wenn von der Tätigkeit eine Gefahr für Mutter und Kind ausgehen. Alleine die Tatsache, dass Sie mit Zwillingen schwanger sind, eine Fehlgeburt hatten oder das andere Kind zu früh kamen ist hierfür nicht von Relevanz. Der Arbeitgeber muss prüfen, welche Tätigkeit Sie bei der Altenpflege ausüben und ob dies eben eingeschränkt werden muss, zum Beispiel schwer heben. Er darf Sie aber auch auf eine andere Tätigkeit versetzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2019



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Der Betriebsarzt prüft ob dein AG das Mutterschutzgesetz einhalten kann. Je nachdem kann er dann dem AG die Empfehlung geben ein BV auszusprechen oder nicht. Dein FA kann ein BV dann aussprechen wenn deine Arbeit an sich dem Mutterschutz entspricht, wegen besonderer Umstände du aber genau diese Arbeit nicht ausführen kannst. Also erst zum Betriebsarzt und dort schauen was herauskommt.

von Felica am 10.04.2019, 04:18



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Der Frauenarzt dürfte deine Vorgeschichte und die Gründe, die zu den Komplikationen geführt haben, am besten kennen. Dann sollte er entscheiden, was du brauchst. (Ob AU oder BV entscheidet der Arzt). Da geht es nicht nur drum, dich zu Hause zu lassen, sondern aktiv zu werden (Ernährung, Bewegung an der frischen Luft, Schlaf ...)!

Mitglied inaktiv - 10.04.2019, 06:03



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