Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

meijen

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, kann/darf mein Arbeitgeber mich ins Beschäftigungsverbot schicken weil er angst vor zuviel Krankheitsausfall hat? Auch wenn es keinen wirklich gravierenden Grund gibt ich kann mich halt nicht hinsetzten zwischen durch mal . da wir auf Termin arbeiten und er meint ab dem 5-Monat dürfte ich ja eh nicht länger als 4 std stehen.und er hat halt bedenken das ich wenn der Bauch größer wird nicht mehr richrig arbeiten kann (der kunde liegt auf einer liege wir müssen uns etwas rüber beugen und die liegen kante ist genau am bauch bei mir und dann komm ich ja irgendwann nicht mehr richtig ran).. Würde mich sehr freuen über Ihre meinung.vg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die wesentliche Frage ist, ob die Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot vorliegen oder nicht. Zur Klärung der Frage hilft das Gewerbeaufsichtsamt, eigentlich aber der Betriebsarzt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung? Setze dich am besten mit der Gewerbeaufsicht in Verbindung, um die Fragen zu klären.


meijen

Beitrag melden

Hallo nein die gibt es bisher nicht sie hat mir das nur gesagt das sie es eigentlich gerne machen würde.aber eine gefahrenbeurteilung kann sie ja schreiben.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Gefährdungsbeurteilung muss unbedingt gemacht werden. Dann schaut man wie sich die Gefährdungen abstellen lassen. Wenn nicht, schaut man nach einer Umsetzmöglichkeit. Einfach "so aus Lust" kann deine Chefin dich nicht freistellen, weil die Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen die Löhne erstatten kann. Aber auf eigene Kosten, ja.


meijen

Beitrag melden

Ok wenn Sie sowas ausfüllt wo muss Sie das dann hinschicken um es prüfen zu lassen ob es für ein bv in ordnung ist?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich denke, ihr solltet diese Fragen mit der Gewerbeaufsicht durchsprechen. Nicht einfach nur einen Zettel ausfüllen - Papier ist geduldig. Jede Schwangerschaft muss umgehend bei der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Dazu gibt es Vordrucke im Internet. Bei der Gelegenheit könnt ihr die ganze Beurteilung mit der Behörde besprechen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Sehr geehrte Frau Bader,   mein Sohn ist 14 Monate alt, ein Stillkind und muss zur Tagesmutter, da das Elterngeld raus ist und ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss.  Mein Arzt hat mich nun krank geschrieben, weil ich Sehstörungen und Schwindel habe, da mein Sohn, nicht bei der Tagesmutter bleiben möchte. Er schreit, isst, tri ...

Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...