Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

flottebiene

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Arbeite im Moment 28 Std auf 3 Tage verteilt. Wenn meine Frauenärztin mir ein Teilzeitbeschäftigungsverbot auf 4 bzw. 6 Stunden ausstellt, werden dann die Zeiten dieser 3 Tage gekürzt oder muss ich dann jeden Tag (also auch an meinen 3 freien Tagen) 4 bzw. 6 Stunden arbeiten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn im Vertrag nichts anders steht kann der AG die Arbeit dann umveteilen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Welche Arbeitszeiten und Tage stehen denn im Vertrag ?


Mitglied inaktiv

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Du darfst dann an keinem Tag länger als die 4 oder 6 Stunden arbeiten, je nachdem was im Attest steht. Die Tage, die du laut Arbeitsvertrag frei hast, bleiben auch weiterhin frei.


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