FrauBert77
Ich arbeite in einer Schule als Erziehern. Da ich Angestellte bin, stehen mir nicht die kompletten Schulferien zu. Ein Teil ist deshalb unbezahlter Urlaub, der andere Teil Erholungsurlaub. Nun hatte ich ab 16.03. Beschäftigungsverbot. Am 21.03. waren Osterferien. Die erste Woche unbezahlt, die zweite Erholungsurlaub. Am 1.04. hatte ich leider eine Fehlgeburt. Ich verstehe es so, dass ich die erste Woche ausbezahlt kriegen müsste und die zweite Woche als Urlaub gut geschrieben werden müsste, weil ich ja im BV nicht Urlaub nehmen kann. Mein Arbeitgeber sieht das anders, weil ich ja sowieso freigestellt und zuhause war. Was ist nun richtig? Es geht dabei ja um zwei ganze Wochen... Ich hoffe Sie können mir helfen...
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Bv bekommen würden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Schulferien sind Urlaubszeiten die schon lange von vornherein feststehen durch die Ferienkalender der Bundesländer. Der Urlaub wird so gewährt wie er von vornherein festgelegt wurde. Das BV gilt nicht für die Ferien, da während der Ferien ohnehin die Arbeit ruht und keine Gefährdung für Leib und Leben der Schwangeren oder des Ungeborenen besteht. Mit anderen Worten, während der Ferien entfällt der Grund für das BV. Es entsteht dadurch weder ein Vorteil, noch ein Nachteil. Der Arbeitgeber hat also Recht.
Mitglied inaktiv
Man könnte es auch so erklären, dass die Schulferien für das gesamte Kollektiv der Lehrer verbdindlich sind. Daher muss auch eine schwangere Lehrerin im Beschäftigungsverbot den bezahlten und unbezahlten Urlaub im BV in Anspruch nehmen.
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