Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

BellaMagnifica

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, aktuell befinde ich mich noch bis 17.2.16 im Erziehungsurlaub meines ersten Kindes. Würde dann bis zum 1.April in Vollzeit meinen Resturlaub nehmen und anschließend zwei Tage die Woche zu je 8 Stunden arbeiten! Nun bin ich schwanger geworden und aufgrund meiner Tätigkeit als Krankenschwester würde ich ein sofortiges Beschäftigunsverbot bekommen! Wann soll ich meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen? Nach Beendigung der Resturlaubstage, weil ich so noch 1,5 Monate volles Gehalt hätte, das in das Elterngeld miteingerechnet wird, oder wird mein Beschäftigungsverbotsgehalt genauso gezahlt, wie ich ursprünglich wieder zu arbeiten begonnen hätte? Verfällt mir der Resturlaub? Liebe Grüße Bella


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Wenn der Urlaub genehmmigt ist, gilt er trotz BV als genommen 2. Ansonsten bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Die Gretchenfrage ist was davon schon schriftlich vereinbart ist. Elternzeit endet regulär dann? Oder Teilzeit in Elternzeit ? Schon schriftlich vereinbart? Urlaubsantrag schon genehmigt ?


BellaMagnifica

Beitrag melden

Elternzeit endet am 16.2.16, ich habe meinem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt, dass ich ab dem 17.2.16 meinen Resturlaub von 30 Tagen in Vollzeit nehme und anschließend Teilzeit ab 1.April arbeite. Mein Arbeitgeber hat mir telefonisch mitgeteilt, dass dies so in Ordnung geht!?!


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ok. Wann hast Du das gemacht? Es sind also weder Urlaubsantrag noch Arbeitszeitenänderung schriftich festgehalten. Bedeutet für Dich : Der Urlaub bleibt stehen und Du bekommst ab 18.02. Dein Vollzeitgehalt. Denn einen anderen Vertrag oder unterschriebene Vertragszusätze gibt es nicht ;-) Es wird also nach der Elternzeit der Vollzeitvertrag aktiv. Du könntest per Einschreiben oder Mail den Wunsch auf Arbeitszeitverkürzung widerrufen und dann im Februar die Schwangerschaft bekannt geben. Noch weiss es ja keiner.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...