Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

malini

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Hallo Fr. Bader, ich bin aktuell schwanger und habe ein BV erhalten. Ich habe im Mai das Arbeiten angefangen (Teilzeit in EZ). Nun liegt der Schwangerschaftsbeginn im Juni und ich arbeite im Schichtdienst, wie werden dann die Zulagen berechnet? Im Mai hatte ich nur das Grundgehalt, da ich ja frisch aus der EZ kam, vor der Elternzeit hatte ich ebenfalls ein BV, das letzte reguläre Gehalt war August 2013, ab September gab es Grundgehalt plus die durchschnittlichen Zulagen der letzten drei Monate vor Schwangerschaftsbeginn. Meiner Personalabteilung traue ich nicht, es gab schon Probleme mit dem Urlaub, da musste auch der Betriebsrat eingreifen... ! Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es wird doch eine vertragl./ tariftl. Regelung bzgl. Arbeitszeit u Schichtzulagen geben. Liebe Grüße NB


malini

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Ja, es geht mir nur darum, ob die durchschnittlichen Zulagen aus dem letzten BV oder die des letzten regulären Gehaltes vor dem ersten BV gezahlt werden müssen. Ich hab ja vor Beginn der zweiten Schwangerschaft ja nur einen Monat jetzt gearbeitet, aber durch das BV ja jetzt keine Schichtdienst mehr, bin ja zu Hause.


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