Frage: Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Fr. Bader, ich habe ab heute bis 26.6. (Mutterschutzbeginn) Beschäftigunsverbot. Ich bin eigentlich Studentin, arbeitete nebenbei als Aushilfe in einem Lederwarengeschäft. (kein Basis, es waren ca. 15-20 Std. pro Woche). Der Lohn fiel immer unterschiedlich aus. Wie berechnet sich jetzt das Geld, dass ich ab sofort kriege? ich danke Ihnen im Voraus!! LG Maria

von Maria_Bu am 07.02.2011, 21:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, Mutterschaftsgeld bekommen Sie nur, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Ansonsten nur www.mutterschaftsgeld.de eine Einmalzahlung Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2011



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Nachtrag: Beschäftigunsverbot wurde ausgestellt, da die Bedingungen am Arbeitsplatz nicht so wirklich der Richtlinien des Mutterschutzgesetzes entsprechen.

von Maria_Bu am 07.02.2011, 21:19



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