Maria_Bu
Sehr geehrte Fr. Bader, ich habe ab heute bis 26.6. (Mutterschutzbeginn) Beschäftigunsverbot. Ich bin eigentlich Studentin, arbeitete nebenbei als Aushilfe in einem Lederwarengeschäft. (kein Basis, es waren ca. 15-20 Std. pro Woche). Der Lohn fiel immer unterschiedlich aus. Wie berechnet sich jetzt das Geld, dass ich ab sofort kriege? ich danke Ihnen im Voraus!! LG Maria
Hallo, Mutterschaftsgeld bekommen Sie nur, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Ansonsten nur www.mutterschaftsgeld.de eine Einmalzahlung Liebe Grüsse, NB
Maria_Bu
Nachtrag: Beschäftigunsverbot wurde ausgestellt, da die Bedingungen am Arbeitsplatz nicht so wirklich der Richtlinien des Mutterschutzgesetzes entsprechen.
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