Mitglied inaktiv
Hallo frau Bader, ich hätte eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich arbeite in einer Freiwilligen Ganztagsschule, wir haben 4 hauptamtliche Mitarbeiter und 4 400€ Kräfte. Wenn meine Gyn mir jetzt ein Beschäftigungsverbot erteilt, (dürfte eigentlich gar nicht mehr arbeiten, aber ich wollte meinen AG noch nicht informieren, weil ich schon 2FG in diesem Jahr hatte und warten wollte, bis alles sicherer ist.) Wer würde denn für mein Gehalt aufkommen müssen? Ich frage deshalb, weil wir einfach auf jede Stelle und die Stunden angewiesen sind. Wenn ich ausfalle und sie müssten mit 7 Monate mein normales Gehalt zahlen, würde das nicht gehen, weil die Finanzierung bis auf den letzten Cent ausgerechnet ist und somit eine Kraft fehlen würde, wenn ich krank geschrieben würde, müssten aber auch 6 Wochen so überbrückt werden. Gibt es da Alternativen, wenn der AG das Gehalt aus dem Beschäftigungsverbot nicht zahlen kann? Vielen Dank für ihre Antwort Nicole
Hallo, der AG zahlt den Lohn und kann, wenn er die Vorraussetzungen erfüllt,, das Geld im U2 Verfahren bei der KK l zurückfordern. http://www.ikk.de/ikk/generator/ikk/fuer-arbeitgeber/ausgleichsverfahren/54022,i=l.html Liebe Grüsse, NB
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