Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

beschäftigungsverbot

Frage: beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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hallo ich bin in der 8.SSW und habe einen beschäftigungsverbot von meiner FA erhalten aufgrund meine Tätigkeit als Altenpflegerin. Weil auf der arbeit keiner rücksicht auf mich genommen hat und weil auf unserem wohnbereich ein bewohner war mit MRSA. es kann sein das mein arbeitgeber meinen beschäftigungsverbot nicht akzeptiert was kann ich dann machen?kann ich mich dann krank schreiben lassen? möchte auch nicht arbeiten wegen meinen beschwerden. danke ihnen schonmal für ihre antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Arbeiten Sie auf keinen Fall. Wenn er Ärger macht, schalten Sie das Gewebeaufsichtsamt ein. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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das beschäftigungsverbot ist für deinen ag doch kein nachteil er bekommt das geld von deiner krankenkasse wieder und kann sich somit einen ersatz für dich einstellen. bei mir wars bisschen anders mein ag musste vorher ein schreiben machen das er damit einverstanden ist danach hab ich das bv bekommen. mach dir deinen kopf das is schon alles richtig so.


Mitglied inaktiv

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war heute beim FA und sie hat mir gesagt das sie von meinem AG schreiben bekommen hat bzgl. der begründung des BV. ich soll bestimmt schreibkram erledigen, meine kollegen waren sowieso begeistert von dem BV haben viel gelästert so hat es eine arbeitskollegen gleichzeitig freundin mir berichtet. ich möchte mich wenn es wirklich abgelehnt wird krankschreiben lassen was meint's du? bin irgentwie total verzweifelt ich hatte nicht gerechnet das es so schwer wird.


Mitglied inaktiv

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Ich hatte während meiner SS auch ein Beschäftigungsverbot. Hätte es mein AG nicht anerkannt, dann kann er verlangen, dass du eine zweite Meinung einholst ... allerdings haben wir in Deutschland freie Arztwahl, also kannste dir den Arzt zum Bestätigen selber suchen. Also kann der AG im Grunde nix machen. Sicherlich könnte er dir Heimarbeit anbieten, ob er das allerdings macht ist fraglich, denn wie gesagt bekommt der Betrieb die Kosten über die KK ja wieder. LG!


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