Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot

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Guten Tag Fr. Bader! Ich bin 1n der 13.SSW und hab gestern von meiner FÄ ein Beschäftigungsverbot bekommen. Ich arbeite als Krankenschwester im KH auf einer ITS in Schichten von 6- 20 Uhr, zur Zeit schaffe ich es einfach nicht. Ich hab nach 2 Diensten Migräne und mein Blutdruck ist etwas hoch. In der Bescheinigung steht: "Bei o.g. Patientin handelt es sich jetzt um ein Beschäftigungsverbot. Die Schwangere kann ihre berufliche Tätigkeit aufgrund der Gefährdung und des Lebens von Mutter und Kind nicht mehr ausüben. Das Beschäftigungsverbot besteht ab 15.03.2007 und wird bis zur Entbindung anhalten. Diagnose/ Begründung:Risikograv.§4 MuSchG " Mein Arbeitgeber will jetzt wissen, ob es ein individuelles oder generelles BV ist. Ich hab nochmal bei meiner Ärztin nachgefragt und die Auskunft bekommen das es ein komplettes ist und Einschränkungen sonst angegeben wären. Jetzt meine Frage, könnte mein Arbeitgeber mich umsetzten, so das ich z.B im Büro arbeite? Meine Ärztin hat auch gesagt, das sie das BV wieder aufheben kann, wenn es mir wieder besser geht, ist das möglich? Die Bescheinigung ist zur Vorlage bei der Krankenkasse, muß ich eine Kopie davon dem Arbeitgeber aushändigen? Ich hab aber sonst nichts für den Arbeitgeber bekommen. Es ist etwas lang geworden, vielen Dank schon mal im Voraus! Viele Grüße Ines


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Mitglied inaktiv

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wie ist denn das mit dem Verdienst während des BV??? Bekommst Du das gleiche wie vorher?


Mitglied inaktiv

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Hallo Fr. Bader! Hab das Kleingedruckte nicht gelesen, sorry. War nur etwas durcheinander, werd mich vor Ort weiter kümmern. Danke trotzdem, Ines


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