Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot

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Guten tag ! ich arbeitet in einem Hotel im zimmerservice.da stehe ich viel .Muss dreckige bettwäsche wegräumen und neue holen mich bücken um staubzuwischen matrazen hochheben und beziehen bettwäsche ausschütteln und beziehen.saugen aber auch unter dem bett da muss ich mcih auch bücken.mein rücken tut jetzt schn weh.mein körper kann die belastung nciht mehr ertragen.es ist sehr stresig.Habe ein Beschäftigungsverbot bekommen von meinem frauenarzt.was passiert jetzt?Muss ich vor gericht gehen?Da entsteht doch mehrer kosten oder nciht?Dort ist auch akordarbeit.Wie lange bekomme ich geld bei einem Beschäftigungsverbot.?Von wem bekomme ich das geld?Wielange.Die Arbeitgeberin sagt das es kein akordarbeit ist.Akordarbeit ist wenn man an einem fliesband arbeiten würde.Wir sollen in einer halben stunde das zimmer fertig haben.ich soll weiterhin arbeiten.Hatte in der 1 SS vorhehen gehabt.Und im sommer ist es auch sehr sehr stressig.Und? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden. Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen immer ein BV erteilt werden muss. Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308 Entschieden wird aber immer und grundsätzlich vom Arzt. Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben. Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter. Anders ist übrigens eine Krankschreibung: hier liegt es nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, das man nicht arbeiten kann. Nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld. Gruß, NB


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