Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin jetzt in der 14 SSW, es ist meine 2.SS sowohl Hebamme als auch Ärztin (aus med. Sicht) sind für ein Beschäftigungsverbot. Ich bin über 14 Std. aus dem Haus und arbeite nur im stehen. Nun möchte ich gern wissen, ob mir 100 % meines jetzigen Gehaltes bei einem Beschäftigungsverbot zustehen? Und wie es sich im weiteren mit meinem Resturlaub verhält. Kann dieser im Anschluss an die Elternzeit genommen werden? Vielen Dank im voraus.
Hallo, bei einem BV bekommt man normalen Lohn und auch Urlaubsansprüche weiter. Liebe gRüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich hab mich hier einfach mal so eingeschlichen. Ich habe meine Kids (Zwillis) 2004 geboren. Ab der 16 SSW hatte ich Beschäftigungsverbot mit 100% Lohnfortzahlung. Ich denke mal das es heute auch noch so ist. Mein Resturlaub aus den Jahren 2003 und 2004 steht immer noch und ich werde ihn in diesem Jahr im Anschluß an die Elternzeit nehmen. Bei mir sind es auch satte 40 Tage. Ich arbeite im Handel und da es für mich auch nicht möglich länger zu arbeiten da es mir damals wirklich nicht besonders ging. Der resturlaub wird dir bis zum Ende deiner Erziehungszeit aufgehoben, egal wieviele Jahre dazwischen sind. Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen, zumindest wie es bei mir so war. Nimm den Rat Deiner Ärztin und Hebamme an, du hast nichts zu verlieren sondern kannst dich ganz entspannt deiner Schwangerschaft widmen. LG und eine schöne Restschwangerschaft Conny
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