Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

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Hallo, habe schon im vorraus versucht so viel wie möglich über das BV zu erfahren.Leider is mir immer noch nicht klar wann ein Frauenartzt dies nun genau tun kann!?Bin Krankenschwester und kann durch den niedriegen Stellenschlüssel bei uns nicht zusätzlich eingesetzt werden.Wenn ich also wegen Beschwerden der Schwangerschaft meine arbeit nich nachgehen kann muß ich mich Krank schreiben lassen.Die Probleme die dadurch mit meinen Kollegen/Vorgesetzten durch mein Fehlen aufkommen,können darin natürlich nicht berücksichtigt werden. Meine genaue Frage is, kann der Arzt das BV je nach ermässen austellen oder nur bei gewissen "Diagnosen oder Beschwerden" in der SS??Oder gibt es eine alternative ? Meine Vorgesetzte hat mir sogar nahegelegt zu versuchen ein BV zu bekommen da ich ja als Schwangere jederzeit ausfallen kann und daher schlecht zu planen sei! Aber auch öfteres Krankschreiben, ob da die KK so mit macht,bzw. mitmachen muß? Danke für die Antwor/ten im vorraus Momei


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Gruß, NB


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