Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, was darf ich dann in meiner Freizeit noch tun? Ich möchte z.B. vor der Entbindung noch standesamtlich heiraten. Kann mir mein Arbeitgeber daraus Probleme machen? Besten Dank für Ihre Hilfe. MfG
Hallo, ich würde nichts tun, ohne hierüber vom Artz eine schriftliche Erlaubnis zu haben. Sonst kann der AG evtl. kündigen! Gruß, NB
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