Hallo Frau Bader! Ich bin Azubi im letzten (3.) Lehrjahr und in der 21. Woche schwanger. Normalerweise hätte ich meine Mutterschutzfrist am 08.01.2005 begonnen und die Prüfung, die eigentlich im März 05 wäre, im November 05 nachgeholt. Nun habe ich aber seit 24.09.2004 ein Beschäftigungsverbot und kann dementsprechend auch nicht am Schulunterricht teilnehmen. Kann ich dann trotzallem die Prüfung im November machen? Vielen Dank, Lucie982