Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot Zwillinge

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot Zwillinge

SiGo

Beitrag melden

Hallo Frau Bader. Ich bin aktuell in der 25SSW mit Zwillingen schwanger. Ich habe folgendes Anliegen: Ich leide unter den üblichen Schwangerschaftsleiden, wie Rückenschmerzen, Kopfweh aber auch unter Bluthochdruck. Also unter eigentlich sämtlichen gesundheitlichen Aspekten um mir ein BV ausstellen zu lassen. Aber; meine Frauenärztin stellt keines aus, weil sie grundsätzlich keine Bvs mehr ausstellt. Nachdem sich vor langer Zeit verklagt worden ist und verloren hatte. Ich kann mich auf den Kopf stellen, sie wird es nicht tun. Der Betriebsarzt würde mir gerne helfen, kann aber nicht, da mein Bürojob (jetzt sowieso im Homeoffice) nicht gefährdend genug ist. Ich kann diesen Job aber trotzallem nicht mehr ausüben, da mich die einseitige Sitzposition, die Rückenschmerzen und die psychische Belastung anstrengen und Stressen. Meine Hausärztin schreibt mich aktuell immer wieder krank, da auch der hohe Blutdruck behandelt werden muss. Ich habe noch 8 Wochen zu arbeiten bis ich im Mutterschutz bin. Heute habe ich einen Anruf von meinem Chef bekommen, der mir Druck macht, wegen den ständigen Krankenscheinen die reinflattern. Ich bin echt hilflos. Was soll oder kann ich tun? Ich bitte um Rat! Vielen Dank Sinja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben gesundheitliche Probleme, bekommen also eine AU. EIn Bv würden Sie erhalten, wenn eine Gefahr vom Arbeitsplatz ausgeht, was nicht der Fall ist. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Deine Frauenärztin sowie der Betriebsarzt haben Recht. Das sind alles medizinische Gründe für eine (fortlaufende) Krankschreibung, ein Beschäftigungsverbot wäre tatsächlich nicht korrekt.


misses-cat

Beitrag melden

Deine Begleiterscheinungen sind alle kein Grund für ein BV, die Rückenschmerzen könnten ein Grund für ein Teil BV sein, das du nur noch zb vier Stunden am Tag arbeiten musst


mellomania

Beitrag melden

bv gibt es , wenn es medizinische gründe gibt. für ein bv musst du aber an sich voll arbeitsfähig sein. und das bist du nicht, daher krank. deine ärztin hat recht und der BA auch. ein bv kann man sich nicht aussuchen. dein job im homeoffice ist mehr als safe. und wenn du nicht kannst, krankschreiben lassen. alles andere wäre nicht gerechtfertigt.


SiGo

Beitrag melden

Danke an alle für eure Antworten


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...