Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BESCHÄFTIGUNGSVERBOT - WER IST FÜR MICH ZU STÄNDIG?

Frage: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT - WER IST FÜR MICH ZU STÄNDIG?

babedibu

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Sehr geehrte Frau Bader, viel habe ich im Internet gelesen. Ich arbeite in einer Klinik in einer Apotheke in einer Medikamentenherstellung. Zur Zeit bin ich krank geschrieben, da ich sehr Unterleibsbeschwerden habe und dass das kleine sich erstmal ohne Stress (bei uns ist oft viel Stress), sich einrichten kann. Ich bin seit Jahren in Psychiatrischer Behandlung, jetzt eher mehr unter Kontrolle. Weil seit längerer/langer Zeit als stabil gelte. Dennoch muss man ja Antidepressiva noch ein Jahr nach sowas nehmen. War jetzt beim Arzt (Psychiater) ( hatte vorher schon runterreduziert und eines der beiden Medikamente abgesetzt), der jetzt mit mir das Medikament weiter reduzieren will, sodass ich bis vor Geburt spätestens fertig bin. Wegen Anpassungsfähig des Kindes. Ich weiß, dass die Arbeit oft sehr stressig ist, weil uns die Abteilungsleiterin oft stresst (auch die anderen Kollegen nervt das-einige sind schon weg deswegen bzw. wollen weg). Ich merke, dass mir das mit den Schmerzen sehr zusetzt und ich weiß durch die Arbeit, dass Sie mich zusätzlich in Verbindung mit der Schwangerschaft und der Vorgeschichte, psychisch stark belastet. Nun war ich bei der Betriebsärztin meiner Klinik, weil meine FÄ meinte, sie würde auch ein BV ausstellen, aber das könne nur die Betriebsärztin. Die Betriebsärztin sagte aber, dass das in dem Falle am Besten mein Psychiater machen müsste. Wäre besser und sicherer, als wenn das meine FÄ machen würde. Meine Betriebsärztin meinte aber auch, dass Sie in dem Fall nichts dagegen hat und beim BV auch befürwortet, wenn die anderen Ärzte das so einschätzen. Nun bin ich ganz verunsichert, da ich Angst habe, dass der, der das prüft (wer auch immer das ist?!), sagt: Psychiater? Die ist doch krank! Darf das mein Psychiater überhaupt? Oder doch lieber über meine FA? Ich wäre Ihnen über eine Antwort sehr sehr dankbar! L. Schwarze


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn bei der Medikamentenherstellung keine Gefahr besteht, muss ein indiv. BV ausgesprochen werden. Das kann der FA o auch der Psychater tun. Liebe Grüße NB


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