Mitglied inaktiv
Hallo, bin Krankenschwester und werde leider so granich nach dem Mutterschutzgesetz behandelt! Das heißt, soll viele TAge am stück durch arbeiten, habe 1 Station allein sogar mit Pflegefällen und PAtienten mit Multieresistenten Keimen die daher Isoliert werden müßen usw... Habe bereits mit dem Personalrat konntakt aufgenommen! Wollte nun wissen wer das Beschäftigungsverbot ausstellen kann/muß? Kann dies auch mein Hausarzt machen im Bezug auf meine Depressionen. Hatte bis vor 6 Monaten eine Therapie bei einer Psychotherapeutin gemacht gegen Panikatacken und der daraus volgenden Depression.Durch die nun auftretenden Probleme mit dem Arbeitgeber habe ich bemergt wieder recht depressiv zu werden. Daher werde ich meine Therapie wieder aufnehmen und weiter machen!Kann man auch im bezug auf psychische Probleme ein Beschäftigungsverbot aussprechen? Mein HAusarzt steht voll hinter mir,aber das Beschäftigungsverbot is absolutes neuland für ihn! Und leider denk ich das mein Frauenarzt, gerade im bezug auf Depressionen , sich da auch garnich ranntraut! Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, das BV kann der Hausarzt oder der FA aussprechen. Wegen der Depressionen wird aber eher eine Krankschreibung angemessen sein! Liebe Grüsse, NB
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