CeMaSch
Hallo,
ich habe noch eine weitere Frage.
Aktuell befinde ich mich noch in Elternzeit. Ich habe meine Elternzeit, bei meinem Arbeitgeber, frühzeitig beendet, so dass ich zum 1.11.2021 meinen Dienst wieder antreten werde. Nun ist uns allerdings etwas dazwischen gekommen (ich bin wieder schwanger). Ich werde am 17.09.2021 voraussichtlich meinen Mutterpass erhalten. Aufgrund meiner gesundheitlichen Vorgeschichte würde ich vom FA ein direktes Beschäftigungsverbot erhalten. Allerdings würde ich ebenfalls eins von meinem AG (aufgrund von Corona) erhalten.
1) wann muss ich meinen AG über die Schwangerschaft informieren?
2) kann mein AG meinen Dienstantritt verweigern ?
3) erhalte ich dennoch Gehalt, auch wenn ich nicht wieder arbeiten gehe ?
4) muss ich eine gewisse Zeit arbeiten gewesen sein?
Ich bedanke mich bereits im Voraus
Hallo, sind Sie Beamtin? Liebe Grüße NB
CeMaSch
Bin keine Beamtin, aber arbeite bei der Stadt.
mellomania
ein bv wegen corona gibt es nicht. der AG muss eine gefährdungsbeurteilung machen und nach dieser entscheiden. der arzt darf nur ein bv ausstellen, wenn du arbeitsfähig wärst, medizinische gründe aber dagegen sprechen und der AG diese belastungen nicht ausschließen könnte. der AG sollte alleine der fairness halber jetzt von der schwangerschaft erfahren. er muss schließlich planen und die möglichkeit der prüfung deiner arbeit haben. es könnte so ausgelegt werden als dass du mit dem wissen der schwangerschaft die ez beendet hast. ist dein kind so betreut, dass du wirklich arbeiten könntest?
CeMaSch
In meiner Arbeitsbereich erhalten seit diesem Jahr alle Schwangeren ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Weiterhin würde ich, aufgrund meiner gesundheitlichen Vorgeschichte, eine Beschäftigungsverbot von meinem Frauenarzt erhalten! Wie ich bereits geschrieben haben. Ob meine anderen beiden Kinder in einer Betreuung sind oder nicht, das tut nichts zur Sache, aber ich danke dir für deinen qualifizierte Antwort
Meine Frage war eine andere!
Nera
Ist zwar richtig das deine Frage eine andere ist, dennoch spielt die Betreuung deiner Kinder sehr wohl eine Rolle. Deine Kinder müssen so betreut sein als würdest du arbeiten sonst gibt's im BV kein Geld, da du ja gar nicht arbeiten könntest. Dann bist du nämlich nicht im BV aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen sondern schlicht arbeitsunfähig aufgrund mangelnder Betreuung. Grundsätzlich gilt ein BV ab dem ersten Arbeitstag. D. h. du musst dafür nicht gearbeitet haben. Wenn du bereits einen Vertrag hast kann dein AG das nicht verweigern. Und mitteilen würde ich es ihm frühzeitig, dass der planen kann. Um Antwort von Frau Bader zu erhalten musst du die Frage wahrscheinlich neu stellen. Sonnige Grüße Nera
MamaausM
***Ob meine anderen beiden Kinder in einer Betreuung sind oder nicht, das tut nichts zur Sache*** Klar tut das zur Sache.... Kannst du nämlich mangels Kinderbetreuung nicht arbeiten, gibt es trotz BV keinen Lohn
Feuerschweifin
Ich glaube, der springende Punkt ist, wann du deine Elternzeit vorzeitig beendet hast und ob du zu dem Zeitpunkt schon wusstest, dass du schwanger bist. Afaik ist eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit um ins BV zu gehen nicht möglich.
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