Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot vor Dienstantritt

Frage: Beschäftigungsverbot vor Dienstantritt

CeMaSch

Beitrag melden

Hallo, ich habe noch eine weitere Frage. Aktuell befinde ich mich noch in Elternzeit. Ich habe meine Elternzeit, bei meinem Arbeitgeber, frühzeitig beendet, so dass ich zum 1.11.2021 meinen Dienst wieder antreten werde. Nun ist uns allerdings etwas dazwischen gekommen (ich bin wieder schwanger). Ich werde am 17.09.2021 voraussichtlich meinen Mutterpass erhalten. Aufgrund meiner gesundheitlichen Vorgeschichte würde ich vom FA ein direktes Beschäftigungsverbot erhalten. Allerdings würde ich ebenfalls eins von meinem AG (aufgrund von Corona) erhalten. 1) wann muss ich meinen AG über die Schwangerschaft informieren? 2) kann mein AG meinen Dienstantritt verweigern ? 3) erhalte ich dennoch Gehalt, auch wenn ich nicht wieder arbeiten gehe ? 4) muss ich eine gewisse Zeit arbeiten gewesen sein? Ich bedanke mich bereits im Voraus


CeMaSch

Beitrag melden

Bin keine Beamtin, aber arbeite bei der Stadt.


mellomania

Beitrag melden

ein bv wegen corona gibt es nicht. der AG muss eine gefährdungsbeurteilung machen und nach dieser entscheiden. der arzt darf nur ein bv ausstellen, wenn du arbeitsfähig wärst, medizinische gründe aber dagegen sprechen und der AG diese belastungen nicht ausschließen könnte. der AG sollte alleine der fairness halber jetzt von der schwangerschaft erfahren. er muss schließlich planen und die möglichkeit der prüfung deiner arbeit haben. es könnte so ausgelegt werden als dass du mit dem wissen der schwangerschaft die ez beendet hast. ist dein kind so betreut, dass du wirklich arbeiten könntest?


CeMaSch

Beitrag melden

In meiner Arbeitsbereich erhalten seit diesem Jahr alle Schwangeren ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Weiterhin würde ich, aufgrund meiner gesundheitlichen Vorgeschichte, eine Beschäftigungsverbot von meinem Frauenarzt erhalten! Wie ich bereits geschrieben haben. Ob meine anderen beiden Kinder in einer Betreuung sind oder nicht, das tut nichts zur Sache, aber ich danke dir für deinen qualifizierte Antwort Meine Frage war eine andere!


Nera

Beitrag melden

Ist zwar richtig das deine Frage eine andere ist, dennoch spielt die Betreuung deiner Kinder sehr wohl eine Rolle. Deine Kinder müssen so betreut sein als würdest du arbeiten sonst gibt's im BV kein Geld, da du ja gar nicht arbeiten könntest. Dann bist du nämlich nicht im BV aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen sondern schlicht arbeitsunfähig aufgrund mangelnder Betreuung. Grundsätzlich gilt ein BV ab dem ersten Arbeitstag. D. h. du musst dafür nicht gearbeitet haben. Wenn du bereits einen Vertrag hast kann dein AG das nicht verweigern. Und mitteilen würde ich es ihm frühzeitig, dass der planen kann. Um Antwort von Frau Bader zu erhalten musst du die Frage wahrscheinlich neu stellen. Sonnige Grüße Nera


MamaausM

Beitrag melden

***Ob meine anderen beiden Kinder in einer Betreuung sind oder nicht, das tut nichts zur Sache*** Klar tut das zur Sache.... Kannst du nämlich mangels Kinderbetreuung nicht arbeiten, gibt es trotz BV keinen Lohn


Feuerschweifin

Beitrag melden

Ich glaube, der springende Punkt ist, wann du deine Elternzeit vorzeitig beendet hast und ob du zu dem Zeitpunkt schon wusstest, dass du schwanger bist. Afaik ist eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit um ins BV zu gehen nicht möglich.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...

Hallo Frau Bader, ich bin als Tarifangestellte im öffentlichen Dienst nach TV-L beschäftigt. Im Oktober 2024 wurde ich schwanger und meine Tochter wurde im Juni 2025 geboren. Im September 2024 hatte ich meine Arbeitsstelle gewechselt und dabei noch einige Stunden Zeitguthaben aus meiner vorherigen Stelle mitgenommen. Im Dezember 2024 wurde fü ...