Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, gesetzlich ist es ja so, dass bei Frühgeburten sich der Zeitraums des Beschäftigungsverbotes um die Zeit der Frühgeburt verlängert - in meinem Fall um 7 Wochen. Meine Frage: Bekommt man fürs verlängerte Beschäftigungsverbot etwaige Gehaltszahlungen? Vielen Dank für Ihre Antwort Isa
Hallo, es gibt eine Verlängerung von 8 auf 12 Wo. nach der Geburt. In dieser Zeit bekommt man einfach weiter Mutterschaftsgeld. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, also ich hatte 2001 auch eine Frühgeburt. war 35, SSW. Ich habe daher nach der Geburt 12 Wochen Mutterschutz plus die 5 Wochen Mutterschutz die mir vor der Entbindung durch die Frühgeburt flöten gingen bekommen. Hatte also nach der geburt 17 Wochen Mutterschutz und habe da eben Mutterschutzgeld (teils von der Krankenkasse und teils vom Arbeitgeber) bekommen. Ich hoffe ich konnte helfen. LG
Mitglied inaktiv
s.o.
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