Nina 22
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich seit Anfang diesen Monats im Beschäftigungsverbot, vorher stand mir für meine beruflicheTätigkeit ein Dienstwagen mit privater Nutzung zur Verfügung. In der Dienstwagenregelung ist nun folgendes vereinbart: - bei Wechsel in eine Position bei der ein Dienstwagen nicht mehr zu Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist, muss der Dienstwagen zurückgegeben werden. Dies ist auch anzunehmen bei einer Änderung der Tätigkeit derart, dass sich die durchschnittliche Dauer der Dienstreisen um mehr als 25 % reduzieren wird. - Bei Ruhen des Arbeitsvertrages von mehr als einem Monat ist der Dienstwagen zurück zu geben - bei widerruflicher oder unwiderruflicher Freistellung ist der Dienstwagen zurück zu geben Habe ich nun Anspruch auf den Wagen oder nicht? Danke im Voraus für Ihre Antwort. Viele Grüße Nina
Hallo, nein, haben Sie nicht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Im Beschäftigungsverbot kannst du den Dienstwagen wohl nicht mehr für dienstliche Zwecke gebrauchen, d.h. ist nicht mehr zur Erfüllung deiner Aufgaben erforderlich, da du gar keine Aufgaben mehr hast. Von daher muss der Dienstwagen zurückgegeben werden.
Nina 22
Zurück ist er auch. Nun stellt sich mir weiterhin die Frage wie es mit meinem Gehalt aussieht. Der Wagen soll nun einfach nicht aufgeführt werden. Mein Brutto würde sich also um den Betrag der 1% Klausel verringern. Ist auch das zulässig?
chrissicat
Lediglich dein Steuerbrutto reduziert sich. D.h. deine Steuerabgaben reduzieren sich und du müsstest ein etwas höheres Netto haben.
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