Lillisofia
Hallo , Ich habe nun ein Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber bekommen, Leider waren zwischen der Meldung ich bin schwanger und und der Ausstellung diesem 2 Arbeitstage die als nicht gearbeitet gelten. Da ich nicht krankgeschrieben war . Allerdings hat meine Arbeitgeber mir auch keine Ersatz Möglichkeit der Arbeit angeboten. Nun will er dieses 2 Tage von meinem überstünden nehmen. Ist dies rechtens? Ich hatte keine Möglichkeit zu arbeiten, da er für mich keine Einsatzmöglichkeit sah. Danke
Hallo, haben Sie Ihre Arbeisleistung denn angeboten? Dann haben Sie Lohnanspruch. Liebe Grüße NB
Lillisofia
Nicht direkt angeboten, aber auch nicht abgelehnt. Mein Chef sagte zu mir er habe keinen Verwendungszweck für mich. Nach dieser Aussage , habe ich nichts angeboten. Und dann hat es noch 2 Tage bis zum Beschäftigungsverbot gedauert . Also muss ich es hinnehmen, dass man mir Überstunden anzieht ? Vielen dank
SumSum076
Versteh ich nicht, ihr müsst doch irgendwas ausgemacht haben? Im Sinne von: Ich bin schwanger! ...Dann hab ich keine Verwendung. Was soll ich dann machen? Zur Arbeit kommen? ...Ja, komm zur Arbeit - oder - Ne, bleib zuhause! Oder bist du einfach mal so zuhause geblieben? Wenn ja, dann kommst du gut weg, wenns einfach von den Überstunden abgeht! Gruß Sabine
Lillisofia
Meinem Arbeitgeber war bewusst das ich nichtbzuvi arbeit komme. Ich habe ja gefragt wie es weiter geht. Und darauf sagte er, dass er keine Verwendung hat . Ich ging dann davon aus das er es regelt. Habe da auch nicht weiter nachgefragt. Die Ansage das es von meinen Stunden anginge kam im Nachhinein . Ich bin nicht einfach zu Hause geblieben...
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