Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und die Zeit davor

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot und die Zeit davor

Lillisofia

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Hallo , Ich habe nun ein Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber bekommen, Leider waren zwischen der Meldung ich bin schwanger und und der Ausstellung diesem 2 Arbeitstage die als nicht gearbeitet gelten. Da ich nicht krankgeschrieben war . Allerdings hat meine Arbeitgeber mir auch keine Ersatz Möglichkeit der Arbeit angeboten. Nun will er dieses 2 Tage von meinem überstünden nehmen. Ist dies rechtens? Ich hatte keine Möglichkeit zu arbeiten, da er für mich keine Einsatzmöglichkeit sah. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, haben Sie Ihre Arbeisleistung denn angeboten? Dann haben Sie Lohnanspruch. Liebe Grüße NB


Lillisofia

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Nicht direkt angeboten, aber auch nicht abgelehnt. Mein Chef sagte zu mir er habe keinen Verwendungszweck für mich. Nach dieser Aussage , habe ich nichts angeboten. Und dann hat es noch 2 Tage bis zum Beschäftigungsverbot gedauert . Also muss ich es hinnehmen, dass man mir Überstunden anzieht ? Vielen dank


SumSum076

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Versteh ich nicht, ihr müsst doch irgendwas ausgemacht haben? Im Sinne von: Ich bin schwanger! ...Dann hab ich keine Verwendung. Was soll ich dann machen? Zur Arbeit kommen? ...Ja, komm zur Arbeit - oder - Ne, bleib zuhause! Oder bist du einfach mal so zuhause geblieben? Wenn ja, dann kommst du gut weg, wenns einfach von den Überstunden abgeht! Gruß Sabine


Lillisofia

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Meinem Arbeitgeber war bewusst das ich nichtbzuvi arbeit komme. Ich habe ja gefragt wie es weiter geht. Und darauf sagte er, dass er keine Verwendung hat . Ich ging dann davon aus das er es regelt. Habe da auch nicht weiter nachgefragt. Die Ansage das es von meinen Stunden anginge kam im Nachhinein . Ich bin nicht einfach zu Hause geblieben...


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