Jule198330
Hallo, ich bin im Beschäftigungsverbot und erhalte Mutterschutzlohn von meinem Arbeitgeber. Laut meines Arbeitsvertrages erhalte ich monatlich ein Grundgehalt plus eine monatliche Umsatzbeteiligung. Mein Arbeitgeber hat mir als Mutterschutzlohn nur mein Grundgehalt ohne Umsatzbeteiligung gezahlt. Ist dies rechtens?? Mir steht doch als Mutterschutzlohn der Verdienstdurchschnitt der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu. Die Umsatzbeteiligung bei der Berechnung rauszulassen ist doch nicht korrekt oder??? Durch die Umlage 2 bekommt mein Arbeitgeber doch in vollem Umfang die Beträge von meiner Krankenkasse erstattet, also inklusive der Umsatzbeteiligung, oder liege ich da falsch in meiner Annahme??? Des Weiteren müsste die Umsatzbeteiligung auch im Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld enthalten sein, richtig???
Hallo, Sie haben Recht. Es gilt der Durchschnit der letzten 3 Mo vor eintritt der Schwangerschaft. Und ja, er bekommt es von der KK zurück. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja im Prinzip richtig. Macht dein Arbeitgeber denn zur Zeit auch Umsätze, oder ist der Betrieb evtl. wegen Corona geschlossen?
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