Sehr geehrte Frau Bader,
überraschend hat sich bei uns Kind Nummer Drei eingeschlichen. Aktuell habe ich bis Ende Januar Urlaub.
Ab Mitte Januar erhöhe ich meine Stunden, schriftlich, vertraglich schon lange festgehalten.
Allerdings komme ich nach Bekanntgabe der SS sofort ins Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber aus, stark gefährdendes Einsatzgebiet und keine Alternative.
Wie wird das Geld dann berechnet? Bekomme ich das höhere Gehalt ab Mitte Januar?
Müsste ja eigentlich so berechnet werden, da ich ansonsten benachteiligt werde? Ich würde ja, wenn ich dürfte..
Herzlichen Dank!
von
hannasam
am 27.12.2017, 20:47
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot /Stundenerhöhung
Hallo,
nach dem, was Sie ohne BV bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2018
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot /Stundenerhöhung
Alles gut, Du bekommst das was du auch ohne bekommen würdest, also ab Mitte Januar das höhere Gehalt.
Mitglied inaktiv - 27.12.2017, 21:38
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot /Stundenerhöhung
Danke dir für deine Antwort.
Dann wird nicht einfach der durchschnitt der letzten zwölf Monate berechnet? bekomme eigentlich viele Schichtzulagen, ob die miteinberechnet werden..die letzten beiden Ss War alles so klar und geregelt und diesmal so ein Durcheinander, in dem ich mich noch nicht so recht auskenne
von
hannasam
am 27.12.2017, 22:09
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot /Stundenerhöhung
du bekommst das, was du ohne bv bekommen würdest. nix durchschnitt ---das was du verdienen WÜRDEST. alles gute für euch
von
mellomania
am 28.12.2017, 08:00