Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot oder AU?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot oder AU?

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Hallo Frau Bader, ich bin seit 5 Wochen wegen vorz. Wehen krankgeschrieben. War bereits 2x im KH und es hat sich durch Bettruhe und Magnesium etwas beruhigt. Ich arbeite im Büro, dort hatte ich bis zuletzt viel Streß durch monatelange Vertretung und viel Arbeitsanfall. Ob das mit den vorz. Wehen in Zusammenhang gebracht werden kann, weiß ich nicht. Nun falle ich bald ins Krankengeld. Mittlerweile kann ich mich über meine Schwangerschaft nicht mehr wirklich freuen, da der finanz. Aspekt sehr belastend für mich ist. Mein FA meinte dass ich bis zum Muschu nicht mehr arbeiten gehen kann. Ein indiv. Beschäftigungsverbot will er mir, aufgrund der AU, nicht ausstellen. Jedoch ist zu Hause, ohne Belastung alles iO, erst bei körperlicher Belastung kommen die Wehen, der harte Bauch etc. Ich bin mittlerweile soweit dass ich vor Beginn der KG-zahlung arbeiten gehen würde. Gibt es keine Möglichkeit ein indiv. BV zu bekommen? Mein Arbeitsplatz an sich birgt keine Gefahr, aber die Ausübung würde bei mir höchstwahrscheinlich zu Wehen führen. Ich höre in meinen Freundeskreis oft dass denen ein BV förmlich angeboten wird, wg. Streß am Arbeitsplatz. Ich finde das ungerecht, wenn man es wirklich benötigt dann gibt es keins.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidende Frage ist, ob es an der Gesundheit oder am Arbeitsplatz liegt. Das kann nur der FA entscheiden. Fragen Sie doch mal im Forum von Dr. Bluni. wie er solche Fälle handhabt Liebe Grüsse, NB


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