Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot nur für den Hauptarbeitgeber?

Frage: Beschäftigungsverbot nur für den Hauptarbeitgeber?

Justme89

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Guten Tag, Ich bin ganz frisch schwanger und arbeite auf einer Intensivstation. In meiner letzten Schwangerschaft hatte ich massive Probleme, sodass meine Gynäkologin mir zügig ein bv ausgestellt hat und dies nun vermutlich auch wieder tun würde. Nun habe ich allerdings einen Nebenjob auf 450 Euro Basis mit eher beratender Tätigkeit. Also kein Stress, nichts heben, etc. Wäre es möglich ein bv für meinen hauptjob zu bekommen aber im Nebenjob weiter zu arbeiten oder kann mein Arbeitgeber dies unterbinden? Vielen Dank im voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Mutterschaft Gesetz hat sich geändert und jetzt muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsprüfung durch führen und schauen, ob bei Ihrer jetzigen Tätigkeit eine Gefahr für Mutter und Kind besteht. Dann soll er Sie umsetzen. Ein BV soll jetzt vermieden werden. Ob das Beschäftigungsverbot auch für die Nebentätigkeit gilt, hängt von der dortigen Tätigkeit ab. Liebe Grüße NB


mellomania

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nur weil es in der ersten Schwangerschaft probleme gab, gibt es die hoffentlich!! in der zweiten nicht. ABER da du auf einer intensiv arbeitest, muss dein AG eine Gefährdungsbeurteilun machen und Titer bestimmen und ER kann dann, wenn er keine ersatztätigkeit für dich hat, die du im übrigen annehmen MUSST, ein BV ausstellen. für die Haupttätigkeit. der Nebenjob müsste von diesem AG überprüft werden, wenn nötig.. dein ärztin ist da vollkommen raus. Sie darf nur, wenn es medizinische Gründe gäbe. aber das weißt du ja jetzt noch nicht, da du ja anscheinend noch keine probleme hast.


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