Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot nur durch Betriebsarzt ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot nur durch Betriebsarzt ?

Jny93

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Hallo..ich bin momentan etwas am Verzweifeln und habe mich deshalb hier angemeldet. Ich hoffe Sie können mir irgendwie weiterhelfen...  Mein AG hat eine Gefährdungsbeurteilung gemacht. Es kamen Punkte wie psychische Belastung kann nicht ausgeschlossen werden, Autofahren aufgrund des Zustandes unzumutbar, Arbeit mit aggressiven und Verhaltensaufälligen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, keine Pausenmöglichkeit, keine Versetzungsmöglichkeit raus. Zudem hab ich mit starker Übelkeit und plötzlichen Schwindel bzw. Kreislaufproblemem zu kämpfen... Nun hat er angekreuzt komplettes BV, da die Gefährdungen nicht beseitigt werden können und ein anderer Arbeitsplatz ist nicht möglich, laut AG. Zum Betriebsarzt soll ich trotzdem noch. Am Telefon wurde mir vom BA gesagt, dass das Verbot nur gilt bis ich dort war und nur der Betriebsarzt oder Frauenarzt ein Verbot ausstellen kann(nicht der AG und nicht der Hausarzt).. ich weiss nicht wie mein Immunstatus die anderen Gefährdungen, die festgestellt wurden ausschließen soll... mein Hausarzt hat mir ein BV gegeben, aber das reicht wohl nicht... ich kenne mich nicht mehr aus, weil jeden Tag was anderes ist und jeder gibt mir andere Infos... arbeite in der ambulanten Jugend-und Familienhilfe.. bei der Beurteilung war ein Punkt, den mein AG nicht zugestimmt hat die Alleinarbeit (weil ich könnte ja immer gehen wenn ich will laut AG). Bin aber den ganzen Tag alleine unterwegs... leider war ich durch alles so überfordert, dass mir nicht eingefallen ist zu sagen, dass ich die Kinder doch nicht alleine stehen lassen kann, wenn was ist.. ich kenne mich wirklich nicht mehr aus wo ich hin muss oder wer verantwortlich ist... jeder verweist mich an jemand anderen und ich sehe es nicht ein weiterhin gegen die Muttschutzrichtlinen zu arbeiten... ich hoffe Sie können mir helfen. 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG kann ein BV aussprechen - auch mit Unterstützung des Betriebsarztes. Ein indiv. BV kann auch der Arzt aussprechen. Ich würde mich im Einzelfall an die Aufsichtsbehörde wenden (Gewerbeaufsichtsamt). Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Bei der Aufsichtsbehörde können sie dir weiterhelfen und den Knoten entwirren. Es hört sich nach einem großen Durcheinander an.


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