Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Frage: Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

SaVaGo

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Sehr geehrte Frau Bader, Anfang Dezember 2017 endet meine zweijährige Elternzeit und ich würde wieder Vollzeit arbeiten, allerdings bin ich jetzt erneut in der 7 Woche schwanger. In der ersten Schwangerschaft hatte ich aufgrund des fehlenden Zytomegalieschutzes direkt ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber. Da ein erneutes Beschäftigungsverbot sehr wahrscheinlich ist, eine andere Kollegin würde gerade wegen fehlendem Keuchhustenschutz ins Beschäftigungsverbot geschickt und wir sind ein sehr kleiner Betrieb, wollte ich wissen ob ich wieder direkt ins Beschäftigungsverbot rutsche und mein volles Gehalt bekomme obwohl ich keinen Tag gearbeitet habe? Ich hatte bei meiner Arbeitgeberin eine zweimonatige Verlängerung der Elternzeit beantragt, diese würde jedoch abgelehnt. Darf meine AG den Sntrag überhaupt ablehnen? Kann Sie von mir, nachdem Sie von der Schwangerschaft erfährt, eine Verlängerung einfordern. Vielen Dank für Ihre Hilfe SaVaGo


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie im ersten Antrag zwei Jahre beantragt hatten, hat der Arbeitgeber kein Widerspruchsrecht. Aber nun ist das für sehr von Vorteil, denn Sie bekommen ab dem ersten Tag, wenn Sie wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen, den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Ablehnen hätte der Arbeitgeber die betriebsbedingte Elternzeit eigentlich nicht. Wenn ich es richtig verstehe, wird dein Kind mit Ende dieser Elternzeit 2 Jahre alt? Und dass du die Frist von 7 Wochen eingehalten hast, davon gehe ich auch aus? Die Verlängerung der Elternzeit kann der Arbeitgeber nicht verlangen! Dein Immunstatus muss wieder neu überprüft werden und dein Arbeitgeber muss prüfen, ob er dich nicht doch umsetzen oder anders einsetzen kann. Sollte es aber dennoch sofort zu einem Beschäftigungsverbot kommen, wirst du auch von vornherein dein volles Gehalt (das was du ohne BV erhalten hättest) bekommen.


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