Viviane2004max
Guten Tag Fr. Bader ! Ich bin in der 8.ssw und mein Arbeitgeber hat mir ein Beschäftigungsverbot erteilt, was ich noch von meiner Frauenärztin bestätigen lassen muss. Ich bin von Beruf Altenpflegerin in einer Zeitarbeitsfirma. Ich habe seit 1,5 Jahren an ein und der selben Stelle meinen Einsatz gehabt. Laut Arbeitsvertrag arbeite ich in der 30-Stunden Woche. Dieses wurde aber am 01.01.11 geändert auf 35-Stunden Woche, da ich zu viele Überstunden hatte. Ebenso habe ich eine Einsatzbezogene zulage bekommen wo ich in der Stunde 10,50 € erhalten habe. Jetzt will mir mein Arbeitgeber nur noch 8,56 € (lt. Arbeitsvertrag)/Stunde und nur 30-Stunden Woche zahlen. Das ist für mich ein riesenschock, da ich eine Einbuße von fast 600.-€ habe. Ich muss noch dazu sagen, das in der 35,- Stunden-Woche noch ein vermerk ist, das diese Wochenstundenzahl nur für den Einsatzort bestimmt ist. Was kann ich denn da jetzt machen? Ich habe mich schon mit dem Betriebsrat in Verbindung gesetzt, aber bis jetzt noch keine Antwort bekommen. Gibt es nicht einen § der besagt, das sie mir nicht weniger zahlen dürfen als die letzten 3 Monate? Für eine schnelle Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Rita
Hallo, lt Gesetz muss der Durchschnitt der letzten 13 Wo gezahlt werdem Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Halloich meine auch das der durchschnitt der letzten 3 Monate gezahlt werden muss.
Mitglied inaktiv
Hallo Das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen muss !!! gezahlt werden. Ist auch im Mutterschutzgesetz verankert. Google mal Mutterschutzgesetz.
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