Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot ja oder nein

Frage: Beschäftigungsverbot ja oder nein

Mami1996

Beitrag melden

Hallo Frau Bäder, ich habe einen Job als Erdbeeren Verkäuferin angefangen bevor ich wusste das ich schwanger bin. Jetzt wo ich schwanger bin dachte ich es wäre kein Problem für mich weiter zu arbeiten dann hieß es von den ersten Leuten ich dürfe da garnicht arbeiten weil ich alleine bin falls was passiert. Ob ich grundsätzlich nicht alleine arbeiten darf weiß ich nicht aber wenn ich aus gesundheitlichen Gründen den Arbeitsplatz verlassen muss ist es so geregelt mit meiner Vorgesetzten das ich das Geld einstecken, die Ware rein räume, alles abbaue und gehen kann. Daraufhin habe ich ganz normal weiter gearbeitet. Nun habe ich ganz starken Heuschnupfen, meine Augen sind geschwollen, Jucken und rot weshalb ich vorübergehend krankgeschrieben bin weil ich so nicht draußen arbeiten kann und Medikamente wurde mir in der Apotheke gesagt gibt es nicht für Schwangere. Heute ruft mich mein neuer Teamleiter an der schon seit Jahren für den Erdbeerhof arbeitet und als ich sagt das ich schwanger bin dreht er fast durch wie verantwortungslos ich und die anderen sein das ich überhaupt noch arbeite. Laut ihm dürfte ich nicht mehr arbeiten aus mehreren Gründen wie z.b. witterungsbedingungen. In dem Betrieb in dem ich arbeite hat keiner eine Ahnung und die einen meinen ja die anderen nein. Was stimmt denn jetzt ? Danke schon mal für die Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der AG muss prüfen, ob eine Gefahr für Sie besteht. Dann muss er Sie umsetzen. Das Sie alleine arbeiten ist kein Kriterium, wenn Ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, sich auszuruhen. Das man in der Schwangerschaft keine Allergiemittel nehmen darf, stimmt so nicht. Ich habe ganz normal weiter Allergiemittel mit dem Wirkstoff Loratadin genommen. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Dein Arbeitgeber muss eine Gefährundgsbeurteilung vornehmen und dir ggf. ein BV aussprechen. Allerdings geht aktuell erst die Krankmeldung vor. Sprich mit deinem Chef, er soll sich darum kümmern und bei Nicht-wissen die Gewerbeaufsicht anrufen und dort nachfragen, wie es mit den dir zumutbaren Arbeiten in seinem Betrieb aussieht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Um die Frage zu beantworten, ruf doch einfach bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz an. Ich frage mich, wie du zur Toilette kannst, wenn du in einem Erdbeerverkaufsstand arbeitest. Die Witterungsbedingungen sind vom Mutterschutzgesetz her weniger ein Problem. Sofern du jederzeit den Stand schließen kannst, und per Handy Hilfe holen kannst, ist es m.E. keine unverantwortliche Gefährdung für dich, Erdbeeren zu verkaufen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...