Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot in der Gastronomie/Hotel

Frage: Beschäftigungsverbot in der Gastronomie/Hotel

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ein gesundes Neues Jahr 2007! Zu meiner Frage: Seid 1.10.06 arbeite ich in einem Hotel als Arbeitskraft (Zimmerangestellte) auf Halbtagsbasis...bis heute laufe ich im übrigen meinem Vertrag hinterher... Was soll ich tun, wenn ich diesen nicht ausgehändigt bekomme? Leider bekam ich zwar bisher das vereinbarte Gehalt immer pünktlich bezahlt aber auch die Lohnzettel sind leider noch nicht bei mir angekommen, troz mehrmaligen nachfragen bei der Chefetage.... Aber bauche ich das denn nicht alles um später mein Elterngeld beantragen zu können? Die Familie hat das Hotel zum 1.10.2006 mit einigen Angestellten ( so auch mit mir) übernommen...leider wissen sie bis dato nicht, ob sie es halten, weil sie wohl vertraglich übers Ohr gehauen wurden. Was, wenn die plötzlich alles hinschmeisen und ich somit arbeitslos bin? und das ohne Vertrag...Ohne Lohnnachweise? Morgen werde ich nochmal meine Chefin darauf ansprechen...Wenn aber wieder alles planlos im Sand verläuft..soll ich dann zu Ihrem Steuerberater gehen, der angeblich diese Dinge nicht rausrückt....oder gleich zu meinem Anwalt. Ich verstehe mich eigentlich sehr gut mit der Chefin, aber das nagt schon an mir, weil es für mich schon exestenzielle Fragen sind! Vielen Dank schon jetzt für ihre Antwort! MfG phifeha


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Laut NachweisG (http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/index.html) muss der AG Ihnen einen Vertrag aushändigen 2. Über ein BV kann nur der behandelnde Frauenarzt entscheiden. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

eigentliche wichtigste Frage vergessen....Fällt mein Arbeitsbereich den eigentlich auch unter das Beschäftigungsverbotsgesetz? Ich muss tgl 15-20 Doppelzimmer minimum grundreinigen...das heisst, es sind sogenannte Abreisezimmer die por Zimmer nur 17 min bis zur Fertigstellung dauern dürfen... Das beinhaltet: Betten frisch beziehen, Bad reinigen, alles staubwischen und saugen und boden wischen...oft müssen diese Anzahl der Zimmer von 8 bis spätestens 13 Uhr fertig sein..Hinzu kommen Reinigungen des Flures und Treppenhauses.... nach Absprache der Chefin gibt es in diesem Kleinbetrieb keine weniger stressige Arbeit für mich....kann ich dann mit meinem Arzt über ein Berufsverbot sprechen.....oder ist hier, wie sonst auch fast überall, die Gastronomie wieder bei allen Regeln aussen vor??? Danke für die Vielen Antworten! lg phifeha


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt.   Mir wurde ...

Liebe Frau Bader,  ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...