Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot in der Gastronomie/Hotel

Frage: Beschäftigungsverbot in der Gastronomie/Hotel

Mitglied inaktiv

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Ein gesundes Neues Jahr 2007! Zu meiner Frage: Seid 1.10.06 arbeite ich in einem Hotel als Arbeitskraft (Zimmerangestellte) auf Halbtagsbasis...bis heute laufe ich im übrigen meinem Vertrag hinterher... Was soll ich tun, wenn ich diesen nicht ausgehändigt bekomme? Leider bekam ich zwar bisher das vereinbarte Gehalt immer pünktlich bezahlt aber auch die Lohnzettel sind leider noch nicht bei mir angekommen, troz mehrmaligen nachfragen bei der Chefetage.... Aber bauche ich das denn nicht alles um später mein Elterngeld beantragen zu können? Die Familie hat das Hotel zum 1.10.2006 mit einigen Angestellten ( so auch mit mir) übernommen...leider wissen sie bis dato nicht, ob sie es halten, weil sie wohl vertraglich übers Ohr gehauen wurden. Was, wenn die plötzlich alles hinschmeisen und ich somit arbeitslos bin? und das ohne Vertrag...Ohne Lohnnachweise? Morgen werde ich nochmal meine Chefin darauf ansprechen...Wenn aber wieder alles planlos im Sand verläuft..soll ich dann zu Ihrem Steuerberater gehen, der angeblich diese Dinge nicht rausrückt....oder gleich zu meinem Anwalt. Ich verstehe mich eigentlich sehr gut mit der Chefin, aber das nagt schon an mir, weil es für mich schon exestenzielle Fragen sind! Vielen Dank schon jetzt für ihre Antwort! MfG phifeha


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Laut NachweisG (http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/index.html) muss der AG Ihnen einen Vertrag aushändigen 2. Über ein BV kann nur der behandelnde Frauenarzt entscheiden. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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eigentliche wichtigste Frage vergessen....Fällt mein Arbeitsbereich den eigentlich auch unter das Beschäftigungsverbotsgesetz? Ich muss tgl 15-20 Doppelzimmer minimum grundreinigen...das heisst, es sind sogenannte Abreisezimmer die por Zimmer nur 17 min bis zur Fertigstellung dauern dürfen... Das beinhaltet: Betten frisch beziehen, Bad reinigen, alles staubwischen und saugen und boden wischen...oft müssen diese Anzahl der Zimmer von 8 bis spätestens 13 Uhr fertig sein..Hinzu kommen Reinigungen des Flures und Treppenhauses.... nach Absprache der Chefin gibt es in diesem Kleinbetrieb keine weniger stressige Arbeit für mich....kann ich dann mit meinem Arzt über ein Berufsverbot sprechen.....oder ist hier, wie sonst auch fast überall, die Gastronomie wieder bei allen Regeln aussen vor??? Danke für die Vielen Antworten! lg phifeha


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