Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot In der dienstbefreuung ??

Frage: Beschäftigungsverbot In der dienstbefreuung ??

Bienchen 56

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Hallo Ich arbeite in einem Beruf in dem ich direkt ein Beschaftigungsverbot ausgesprochen bekomme ,sobald ich schwanger bin! Nun meine Frage !im letzten jäh habe ich eine dienstbefreiung (ohne Lohn) beantragt, da die Betreuung meiner 1 Tochter (6) nicht gewährleistet ist. Nun bin ich in dieser dienstbefreiung erneut schwanger!!kann ich trotzdem ein Beschaftigungsverbot bekommen? Bekomme ich Gehalt von meinem Arbeitgeber ?wenn nicht wie wird das Muttergeld berechnet? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, Sie würden ja auch ohne Schwangerschaft nichts bekommen.Erst nach dem Ende. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nein, ohne Schwangerschaft würdest Du ja auch nix bekommen. Wie lange geht die denn noch die Befreiung und wann beginnt der Mutterschutz? Befreiung oder 3. Jahr Elternzeit ?


Bienchen 56

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Nein elternzeit ist alle weg!bis Mai gilt die Befreiung ,Mutterschutz im july


Sternenschnuppe

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Dann greift das BV ab Mai. Und Du bekommst dann auch vollen Mutterschutzlohn. Elterngeld wird der Mindestsatz werden..


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