Matzmosha
Eine weitere Frage noch zur Gehaltsfortzahlung werde im Internet nicht ganz schlau . Es soll ja kein Finanzieller Nachteil entstehen , wird es bei uns auch nicht sollte eine Rückrechnung ab beginn des Beschäftigungsverbot geben. Wird allerdings ab dem Vormonat vor beginn der Schwangerschaft berechnet, so würde ein Monat zu Hälfte Teilzeit berechnet und zur anderen Hälfte Vollzeit die 2 darauf folgenden Monate wurde Vollzeit gearbeitet. Wie verhält es sich mit Urlaubsgeld und Kindergarten Zuschüssen. Der Teilzeit Lohn rührt auch noch aus einer Elternzeit , die Mitte April endete Danke für eure Antworten
Hallo, ich verstehe die Frage nicht. Grundsätzlich bekommen Sie in einem Bv das, was Sie ohne Bv bekommen würden Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Der Grundsatz "soll kein finanzieller Nachteil entstehen" ist nicht absolut zu verstehen. Die Einzelheiten sind gesetzlich geregelt. Du verdienst im BV das was du ohne BV verdient hättest.
Matzmosha
Ok vielen Dank , hätte ja sonst auch Auswirkungen auf das Elterngeld , wichtig ist also , dass wir das gleiche Gehalt bekommen . Vielen Dank ihr habt uns unsere Sorgen genommen
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