Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot/ freiwillige Arbeit Landwirtschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot/ freiwillige Arbeit Landwirtschaft

Jojob

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Hallo Frau Bader, mein Frauenarzt hat mir diese Woche in SSW 25 das Beschäftigungsverbot ausgesprochen, da mein Arbeitgeber mich nicht würdig einer Schwangerschaft behandelt. Nun hat mein Mann als Nebenbetrieb noch die Landwirtschaft mit Weinbau. In meiner Freizeit arbeite ich dort im Verkauf. Darf ich da weiterhin freiwillig (bekomme kein Lohn etc) arbeiten oder ist das auch untersagt? Vielen Dank im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, was Ihr FA genau in das BV geschrieben hat. Liebe Grüße NB


Felica

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Nein ausser dein Arzt bescheinigt dir explizit das du diese Arbeit machen darfst. Wäre anders wenn der AG das BV ausgesprochen hätte. Hier hat der Arzt und der darf nur bei medizinischer Indikation. Wie willst du da glaubwürdig darstellen das es dir körperlich so mies geht das du bei deinem AG die Tätigkeit nicht machen kannst, im Verkauf oder gar Landwirtschaft aber schon.


mellomania

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sie hätte sich an die aufsichtsbehörde wenden müssen. der AG kann das zu recht anzweifeln das bv...


Mitglied inaktiv

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Das Mutterschutzgesetzt gilt nicht für unentgeltliche familiäre Mithilfe. Das heißt, dass die Mithilfe im eigenen Betrieb nicht vom Beschäftigungsverbot betroffen ist. Wenn es dein Arbeitgeber jedoch erfährt, wird es womöglich Ärger geben.


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