Jojob
Hallo Frau Bader, mein Frauenarzt hat mir diese Woche in SSW 25 das Beschäftigungsverbot ausgesprochen, da mein Arbeitgeber mich nicht würdig einer Schwangerschaft behandelt. Nun hat mein Mann als Nebenbetrieb noch die Landwirtschaft mit Weinbau. In meiner Freizeit arbeite ich dort im Verkauf. Darf ich da weiterhin freiwillig (bekomme kein Lohn etc) arbeiten oder ist das auch untersagt? Vielen Dank im voraus.
Hallo, das kommt darauf an, was Ihr FA genau in das BV geschrieben hat. Liebe Grüße NB
Felica
Nein ausser dein Arzt bescheinigt dir explizit das du diese Arbeit machen darfst. Wäre anders wenn der AG das BV ausgesprochen hätte. Hier hat der Arzt und der darf nur bei medizinischer Indikation. Wie willst du da glaubwürdig darstellen das es dir körperlich so mies geht das du bei deinem AG die Tätigkeit nicht machen kannst, im Verkauf oder gar Landwirtschaft aber schon.
mellomania
sie hätte sich an die aufsichtsbehörde wenden müssen. der AG kann das zu recht anzweifeln das bv...
Mitglied inaktiv
Das Mutterschutzgesetzt gilt nicht für unentgeltliche familiäre Mithilfe. Das heißt, dass die Mithilfe im eigenen Betrieb nicht vom Beschäftigungsverbot betroffen ist. Wenn es dein Arbeitgeber jedoch erfährt, wird es womöglich Ärger geben.
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