KatharinaMariaSofia
Guten Abend, kann der Hausarzt auch ein Beschäftigungsverbot erteilen? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, nicht so einfach. Nach dem neuen Mutterschutzgesetz soll grundsätzlich erst einmal der Arbeitgeber eine Gefährdungsprüfung vornehmen und die Arbeitnehmer im Zweifel umsetzen. Wenn es sich jedoch um eine medizinische Indikation handelt, kann es auch der Hausarzt tun, wenn davon auszugehen ist, dass er die entsprechende fachliche Qualifikation hat. Wenn es sich um ein gynäkologisches Problem handelt, und das wird ja wohl der Normalfall sein, halte ich das für fraglich. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn die Indikation für ein Beschäftigungsverbot vorliegt und wenn es sein Fachgebiet betrifft und er es für richtig hält - ja.
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