Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot aufgrund Hyperemesis Gravidarum

Frage: Beschäftigungsverbot aufgrund Hyperemesis Gravidarum

Nadjma1305

Beitrag melden

Hallo ihr lieben, also ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir etwas helfen... Ich bin momentan in der 16. Ssw und leide an Hyperemesis Gravidarum und muss mich mehrmals am Tag übergeben. Bisher habe ich ca. 12 kg abgenommen und bin heilfroh wenn ich mal nicht brechen muss.. Nun bin ich seit der 8. Ssw krank geschrieben da ich nicht mehr klar komme... Meine Frage nun, wie schauts hier mit einem Beschäftigungsverbot aus? Habe ich da Anspruch drauf? Von Seiten meines AG bekomme ich da keins da ich in einem Büro arbeite und es ja nicht wirklich "gefährlich" ist. Danke ihr lieben


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein. Ein BV bekommt man, wenn das Problem am Arbeitsplatz liegt. Eine Krankschreibung, wenn es an der SchwS liegt. Das ist bei Ihnen der Fall. Bei einem normalen Bürojob ist ein BV auszusprechen zB bei Mobbing. Liebe Grüße NB


Colien07022004

Beitrag melden

Das kommt sehr stark auf deinen FA an. Ich habe eines bekommen, habe mich bis zur 32.SSW täglich bis zu 20x übergeben. Allerdings bekam ich durch das Brechen starke Wehen und lag somit ab der 18 SSW durchgängig bis zur 34.SSW im Krankenhaus. Ich kenne auch FA, die kein BV ausstellen, da sich die Übelkeit auch zurückbilden kann. Denn ein BV gibt es nur unter sehr strengen Auflagen. Ohne die Wehen, hätte ich keines bekommen! Lg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, hier ist die Schwangerschaftserkrankung Ursache der Arbeitsunfähigkeit. Daher ist die Krankschreibung zutreffend. Beschäftigungsverbot wäre nur dann möglich, wenn die Arbeit selbst für die Schwangerschaft ein Problem wäre. Ist hier ja nicht der Fall - ohne Brechen wäre die Arbeit problemlos machbar. Damit handelt der Frauenarzt rechtlich genau richtig.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...