Beschäftigungsverbot ab der 7. SSW.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot ab der 7. SSW.

Guten Abend, Ich eine eine frage bzgl. meines Urlaubes. Ich bin in der 7.SSW , leider mit einem Risiko verbunden und habe auch einen Beschäftigungsverbot bekommen. Was passiert eigentlich mit meinem 20 Resturlaubstage die ich dieses Jahr noch habe?? Elternzeit habe ich 3 Jahre beantragt. Danke im voraus für die Antwort Mfg

von Poncik am 20.09.2019, 22:47



Antwort auf: Beschäftigungsverbot ab der 7. SSW.

Hallo, den Urlaub können Sie nach der EZ nehmen. Den Sazu mit der EZ verstehe ich nicht. SInd Sie gerade in EZ? Dann spielt ein Bv keine Rolle. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2019



Antwort auf: Beschäftigungsverbot ab der 7. SSW.

du hast elternzeit beantragt? wie denn? du weißt doch gar nicht ab wann? sehr komisch. die urlaubstage bleiben stehen und du kannst sie im bis zum ende des folgejahres nehmen, in dem du zurückkommst...jetzt schon eltenzeit beantragen geht gar nicht...das richtet sich alles nach dem tatsächlichen Entbindungstermin

von mellomania am 21.09.2019, 07:19



Antwort auf: Beschäftigungsverbot ab der 7. SSW.

Ist es dein 2. Kind und du bist in Elternzeit vom 1. Kind? Arbeitest du gerade Teilzeit in Elternzeit? Normalerweise bleibt der Urlaub stehen, du erwirbst auch Anspruch während der Mutterschutz Frist.

Mitglied inaktiv - 21.09.2019, 09:05



Antwort auf: Beschäftigungsverbot ab der 7. SSW.

Natürlich kann sie jetzt schon Elternzeit beantragen, was soll denn diese Halbwissenaussage? Das geht theoretisch schon am dem ersten Tag der Schwangerschaft. Sie nimmt drei Jahre sagt sie, also schreibt sie einfach "Ich werde Elternzeit für 3 Jahre ab Geburt meines Kindes in Anspruch nehmen." und die Sache ist gegessen. Dann noch etwas später dem Arbeitgeber den errechneten Geburtstermin nachreichen, sobald dieser vorliegt und alles ist rechtlich sauber.

von Dojii am 21.09.2019, 13:17



Antwort auf: Beschäftigungsverbot ab der 7. SSW.

wenn man es möchte..aber beantragen tut man elternzeit nicht. man meldet :-) nix mit halbwissen. rechtlich bindend ist die mitteilung vor bekanntgabe des eigentlichen ET aber nicht :-)

von mellomania am 21.09.2019, 22:26



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