Bebsinho-Mama
Hallo Frau Bader, ich habe folgende spezielle Fragen zur Zuschusshöhe des Arbeitsgebers zum Mutterschaftsgeld: Errechnet sich die Zahlung des Arbeitsgebers aus dem Nettogehalt inklusive regelmäßig geleisteter Überstunden? Einen unbefristeten Vertrag habe ich nur für 6 Stunden /Woche (als Lehrkraft). 9-11 weitere Stunden pro Woche sind regelmäßige Überstunden, die aber zusammen mit dem Gehalt bezahlt werden und auch monatlich auf der Lohn-Abrechnung erscheinen. Ein weiterer Teil meines Gehalts ergibt sich momentan aus weiteren 6 Stunden, die auch auf diesen Vertrag laufen, der allerdings bis Ende August befristet ist. Voraussichtlicher Entbindungstermin ist Mitte September. Was passiert mit diesem Teil des Gehalts, den ich dann für mehrere Monate (Semester) bezogen habe, bezgl. der Berechnung des Mutterschaftsgeldes? Wird / muss die KK diesen Teil bezahlen? Vielen Dank Bebsinho-Mama
Hallo, Nicht zum Arbeitsentgelt gehören als sogenannte außergewöhnliche Einkünfte das zusätzliche für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt einschließlich der Überstundenzuschläge. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Allerdings muss ich doch nochmal nachfragen. Ich habe eine AU und kein Beschäftigungsverbot und werde aller Voraussicht nach den 6 Wochen noch immer krank geschrieben sein (kein Beschäftigungsverbot) auf welcher Basis und Höhe wird das Mutterschaftgeld berechnet? Krankengeld sind ca. 67 %, ...
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