Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau bader, ich habe Heute eine Frage zur Berechnung des Zuschusses des AG zum Muterschaftsgeld: Ich arbeite seit knapp 10 Jahren in einem großen dt. Unternehmen der Versicherungswirtschaft. Mein Gehalt setzt sich aus einem Grundgehalt und einer Vergütung von Erfolgsprovision (für Umsatz meiner mir unterstellten Mitarbeiter) zusammen. Auf die Erfolgsprovision bekomme ich einen monatlichen "garantierten Vorschuß", der am Jahresende abgerechnet wird: Ist weitere Erfolgsprovision auf einem Sonderkonto aufgelaufen, bekomme ich diese nachträglich ausbezahlt. Dies wurde mir im Februar 2002 ausbezahlt, der "Erfolg" war ja aber das Jahr 2001. Ich bin Ende Nov. 2001 in MuSchu gegangen, Anfang Dez. kam mein Kind auf die Welt. MuSchu bis Anfang Feb. 02, danach habe ich sofort wieder weitergearbeitet. Nun wurde der Zuschuß des AG zum Mutterschaftsgelds aber nur in Höhe der "Garantie" berechnet, die jeden Monat gleich hoch ist. Nun kam noch ein erhebliche Summe zur Nachzahlung, eben im Feb. 2002. Muß diese nicht anteilig auf den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld umgelegt werden? Ich meine ja, und Sie? Leider hat selbst unsere Gesamtbetriebsratvorsitzende zu diesem Thema keinen Schimmer... Viele Dank für die Beantwortung Désirée


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Désirée, es wird der durchschnittliche Nettolohn der letzten drei Monate zu Grunde gelegt. Auch Provision etc. zählen dazu, wenn sie nicht vorübergehend gezahlt werden. Wenn es Probleme gibt, hilft Ihnen die KK. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe folgende spezielle Fragen zur Zuschusshöhe des Arbeitsgebers zum Mutterschaftsgeld: Errechnet sich die Zahlung des Arbeitsgebers aus dem Nettogehalt inklusive regelmäßig geleisteter Überstunden? Einen unbefristeten Vertrag habe ich nur für 6 Stunden /Woche (als Lehrkraft). 9-11 weitere Stunden pro Woche sind regelm ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mir vorab einige Fragen hierzu im Forum, sowie im Internet angeschaut, doch leider nicht genau das passende gefunden. Ich bin Schwanger, aktuell in SSW 23. Ich war vom 14.10.2013-25.10.2013 von meinem FA krank geschrieben, wegen Unterbauch/Schwangerschaftsbeschwerden. Bin am 28.10.2013 arbeiten gegangen und ...

Hallo Frau Bader, vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Allerdings muss ich doch nochmal nachfragen. Ich habe eine AU und kein Beschäftigungsverbot und werde aller Voraussicht nach den 6 Wochen noch immer krank geschrieben sein (kein Beschäftigungsverbot) auf welcher Basis und Höhe wird das Mutterschaftgeld berechnet? Krankengeld sind ca. 67 %, ...

Sehr geehrte Fr. Bader, 1.Ich arbeite derzeit im partiellen Beschäftigungsverbot. Wird bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes das tatsächlich gezahlte Gehalt (Arbeitgeber + Krankenkasse) oder nur der Arbeitgeberanteil zugrunde gelegt? 2. Die gleiche Frage habe ich auch zur Berechnung des Elterngeldes - muss ich mit finanziellen Einbußen ...

Sehr geehrte Frau Bader, 1. Soweit ich es richtig verstanden habe, wird der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus dem NETTOVERDIENST der letzten drei voll abrechnungsfähigen Kalendermonaten ermittelt? 2. Sofern ich meine Elternzeit von Kind 1 zur Wahrung des Mutterschutzes für Kind 2 vorzeitig beendet habe, muss der Arbeitgeber den NE ...

Sehr geehrter Frau Bader, ich habe eine 4 Monate alte Töchter für die ich bis Ende Dezember 2021 Basis Elterngeld- also 2 Jahre beziehe. Ich hätte gerne ein 2 Kind. Für meine Arbeit wäre es praktischer das 2 Kind gleich mit dran zu hängen. Mein Chef sieht zwei Unterbrechungen nicht gerne. Theoretisch ok. Aber ich muss ja auch finanziell über ...

Hallo Frau Bader, im Januar 2020 endete meine 1-jährige Elternzeit. Im Februar 2020 habe ich noch meinen Resturlaub genommen und ein volles Monatsgehalt ausbezahlt bekommen. Ab März 2020 habe ich auf Basis eines Änderungsvertrages meine Arbeit wieder als Teilzeitkraft (30 %) aufgenommen. Jetzt bin ich im Mai ein zweites Mal Schwanger geworden un ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Anliegen, bis zum 31.07.2020 befand ich mich offiziell in der Elternzeit (2Jahre), im März bin ich erneut schwanger geworden. Leider wurde ich von Anfang an in dieser Schwangerschaft von Komplikationen begleitet, sodass ein Wiedereinstieg in den Beruf ( Einzelhandelskauffrau) undenkbar wäre, dementsprechend h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in der 10. Woche schwanger und habe einen Hauptjob (40 Stunden - 100% Homeoffice) und einen Nebenjob (8,5-9 Stunden jeden Samstag im Fitnessstudio mit Gastro). Ich habe mit einigen Schwangerschaftsbeschwerden zu kämpfen, weshalb mir der Nebenjob immer schwerer fällt. Daher wird es ggf. auf ein Beschäftigungs ...

Hallo Frau Bader,  ich werde diese Woche vermutlich noch ins individuelle Beschäftigungsverbot geschrieben von meiner Ärztin (SSW 25).   Seit Beginn meiner Schwangerschaft habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Zudem endete meine Teilzeit in Elternzeit vor 2 Wochen und ich arbeite nun wieder Vollzeit. Ich verdiene inzwischen also deutlich ...

Öffne Privacy-Manager