Sehr geehrte Frau bader, ich habe Heute eine Frage zur Berechnung des Zuschusses des AG zum Muterschaftsgeld: Ich arbeite seit knapp 10 Jahren in einem großen dt. Unternehmen der Versicherungswirtschaft. Mein Gehalt setzt sich aus einem Grundgehalt und einer Vergütung von Erfolgsprovision (für Umsatz meiner mir unterstellten Mitarbeiter) zusammen. Auf die Erfolgsprovision bekomme ich einen monatlichen "garantierten Vorschuß", der am Jahresende abgerechnet wird: Ist weitere Erfolgsprovision auf einem Sonderkonto aufgelaufen, bekomme ich diese nachträglich ausbezahlt. Dies wurde mir im Februar 2002 ausbezahlt, der "Erfolg" war ja aber das Jahr 2001. Ich bin Ende Nov. 2001 in MuSchu gegangen, Anfang Dez. kam mein Kind auf die Welt. MuSchu bis Anfang Feb. 02, danach habe ich sofort wieder weitergearbeitet. Nun wurde der Zuschuß des AG zum Mutterschaftsgelds aber nur in Höhe der "Garantie" berechnet, die jeden Monat gleich hoch ist. Nun kam noch ein erhebliche Summe zur Nachzahlung, eben im Feb. 2002. Muß diese nicht anteilig auf den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld umgelegt werden? Ich meine ja, und Sie? Leider hat selbst unsere Gesamtbetriebsratvorsitzende zu diesem Thema keinen Schimmer... Viele Dank für die Beantwortung Désirée
Mitglied inaktiv - 23.04.2002, 23:28