Hallo Frau Bader, vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Allerdings muss ich doch nochmal nachfragen. Ich habe eine AU und kein Beschäftigungsverbot und werde aller Voraussicht nach den 6 Wochen noch immer krank geschrieben sein (kein Beschäftigungsverbot) auf welcher Basis und Höhe wird das Mutterschaftgeld berechnet? Krankengeld sind ca. 67 %, wäre das dann als "100%" Nettolohn bei Berechnung des Mutterschaftgeldes zu sehen? Wenn die 13 EUR/Tag nicht dem vollen neuem Nettolohn begleichen würden, wäre dann der Arbeitgeber auch hier für den Ausgleich verantwortlich oder hat der Arbeitgeber in Anbetracht der Situation dann nichts mehr mit dem Mutterschaftsgeld zu tun? Vielen lieben Dank+Viele Grüße,
von Melbourne am 11.11.2013, 13:57