Melbourne
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mir vorab einige Fragen hierzu im Forum, sowie im Internet angeschaut, doch leider nicht genau das passende gefunden. Ich bin Schwanger, aktuell in SSW 23. Ich war vom 14.10.2013-25.10.2013 von meinem FA krank geschrieben, wegen Unterbauch/Schwangerschaftsbeschwerden. Bin am 28.10.2013 arbeiten gegangen und habe festgestellt das ein arbeiten nicht möglich ist und bin nochmal krank geschrieben worden, allerdings nun wegen eines anderen Grundes.(kein Beschäftigungsverbot) Es wäre möglich das die die AU bis zum letzten Arbeitstag 22.01.2014 verlängert wird, wenn keine Besserung in Sicht. Das bedeutet das ich dann nicht mehr durch den Arbeitgeber mein Gehalt erhalte, sondern durch die Krankenkasse, wie würde sich das auf die Berechnung des Mutterschaftgeldes auswirken, da ja eigentlich der Nettolohn der letzten 3 Monate berücksichtigt wird. Welcher "Nettolohn" wäre die Grundlage für die Berechnung des Mutterschaftgeldes? Wie verhält es sich weiter bei dem Elterngeld? Wird bei der Berechnung des Elterngeldes, als Grundlage die 12 Monate des Gehaltes meines AG genommen oder wird anteilig hierzu die Summe des Krankengeldes genommen? Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort vorab. Mit freundlichen Grüßen,
Hallo, wenn die Krankheit schwangerschaftsbedingt ist, enstetehn keine Nachteile, ansonsten bekommen Sie spätestens ab bezug von Krankengeld weniger EG Liebe Grüsse, NB
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