Berechnungsgrundlage Mutterschaftslohn 2. Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnungsgrundlage Mutterschaftslohn 2. Kind

Hallo Frau Bader, im Januar 2020 endete meine 1-jährige Elternzeit. Im Februar 2020 habe ich noch meinen Resturlaub genommen und ein volles Monatsgehalt ausbezahlt bekommen. Ab März 2020 habe ich auf Basis eines Änderungsvertrages meine Arbeit wieder als Teilzeitkraft (30 %) aufgenommen. Jetzt bin ich im Mai ein zweites Mal Schwanger geworden und seit Mitte Juli im Beschäftigungsverbot. Meine Frage nun, wie berechnet sich der Mutterschaftslohn? a) Durchschnitt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft, also Februar (hohes Gehalt, da noch Resturlaub aus Vollzeit), März und April? b) weiterhin rein das Teilzeitgehalt von "nur" 30 %? c) wie verhält es sich mit dem Änderungsvertrag? Eine Beratungsstelle meinte ich hätte evtl. Anspruch auf das ursprüngliche Gehalt vor meiner Teilzeitarbeit, da es eben nur ein Änderungsvertrag ist und der Ursprungsvertrag noch gültig wäre?!

von gucki am 05.08.2020, 16:01



Antwort auf: Berechnungsgrundlage Mutterschaftslohn 2. Kind

Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Also den Teilzeitlohn. In der Beratungsstelle scheinen keine Juristen gesessen zu haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.08.2020



Antwort auf: Berechnungsgrundlage Mutterschaftslohn 2. Kind

du erhälst das mutterschaftsgeld aus dem teilzeitvertrag ein änderungsvertrag ändert den vertrag auf dauerhaft 30 prozent daher ist dein vollzeitvertrag nicht mehr vorhanden. außer du hast den änderungsvertrag auf ein jahr z.b. befristet und DANACH greift dein alter vertrag. was aber komisch wäre, dann hieße es anders. bringt dir jetzt nix aber es wäre besser gewesen, 2 jahre elternzeit zu nehmen und in dieser dann 30 prozent zu arbeiten, tz während ez. dann hättest du die ez auf einen tag vor dem neuen muttershcutz beendet und hättest vollzeitmutterschaftsgeld erhalten und dein vollzeit vertrag würde ruhen. abe so wie du schreibst ist der nicht mehr gültig. sondern der neue vertrag auf 30 prozent.

von mellomania am 05.08.2020, 17:23



Antwort auf: Berechnungsgrundlage Mutterschaftslohn 2. Kind

Grundlage ist der TZ-Vertrag. Der ja scheinbar dauerhaft vereinbart wurde. Dein Fehler war nicht innerhalb der ET in TZ zu arbeiten. Das wäre deutlich besser gewesen. Damit hätte dein VZ-Vertrag geruht solange deine EZ andauert. EZ hättest du dann zum neuen Mutterychutz beendfn können womit der VZ-Vertrag wieder gelten würde. Dwr Änderungsvertrag kostet dich nun den vollen Mutterschaftslohn. Zumal du damit auf den Kündigungsschutz verzichtet hattest. Blöde gelaufen.

von Felica am 05.08.2020, 19:16



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Berechnungsgrundlage Elterngeld beim 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in der 26.SSW und muss bald meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, wieviel Elternzeit ich nehmen möchte. Ich würde gerne 1 ganzes Jahr komplett aussetzen und danach evtl wieder Vollzeit - vielleicht oder wahrscheinlicher sogar in Teilzeit einsteigen (wieviel % kann man höchstens arbeiten - gehen auch 80%?)....


Berechnungsgrundlage Elterngeld für das 2. Kind bei Elterngeldplus (Anrechnung)?

Sehr geehrte Frau Bader, aktuell erwarten wir unser erstes Kind! In diesem Zusammenhang lese ich mich in die Thematik Elterngeld ein. Gerne plane ich auch schon für die nächsten Jahre. Da wir gerne zwei Kinder hätten ist mir die Frage der generellen Berechnungsgrundlage gekommen. Hier einige Eckdaten vor dem Hintergrund der Frage: geplant si...


Berechnungsgrundlage 2. Kind nach elterngeldplus und Teilzeitarbeit?

Hallos Frau Bader, Folgender Fall: Mein 1. Kind ist im September 2019 geboren. Seit Dezember 2019 beziehe ich elterngeldplus und arbeite in Teilzeit. Wenn wir nun im März 2021 ein 2. Kind bekommen würden, wird dann für die Höhe des Elterngeld des 2. Kindes meine Teilzeitbeschäftigung als Grundlage genommen, obwohl gleichzeitig das Elterngeldplus ...


Berechnungsgrundlage Elterngeld 2. Kind

Sehr geehrter Frau Bader, ich habe eine 4 Monate alte Töchter für die ich bis Ende Dezember 2021 Basis Elterngeld- also 2 Jahre beziehe. Ich hätte gerne ein 2 Kind. Für meine Arbeit wäre es praktischer das 2 Kind gleich mit dran zu hängen. Mein Chef sieht zwei Unterbrechungen nicht gerne. Theoretisch ok. Aber ich muss ja auch finanziell über ...


Elterngeldmonate 2. Kind

Liebe Frau Bader, Ich habe im Juli 2022 mein 1. Kind bekommen. Ich habe 1 1/2 Jahre Elternzeit genommen und mir das Elterngeld auch auf diese Zeit auszahlen lassen ( 6M Basis,1 Jahr EGPlus). Nun bin ich erneut schwanger. (ET August 2024) Welcher Bemessungszeitraum gilt jetzt für das Elterngeld beim 2.Kind ? Ab Anfang Januar werde ich w...


Arbeitgeberzuschuss 2. Kind und Eltergeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit noch in Elternzeit meines 1. Kindes (ET 4/22; Elternzeit läuft bis 03/25).. Vor dieser Elternzeit war ich Vollzeit beschäftigt und hatte ein Kleingewerbe (ca. 300 € Jahresumsatz). Das Kleingewerbe hatte ich auch weiterhin und hatte Umsätze in 2022 von ca. 100 € und in 2023 ca. 5.000 €. Nun bin ich e...


Elterngeld 2. KIND

Hallo, Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind zur Welt gebracht. Und bin aktuell wieder schwanger. Et September 24. Kann ich noch mein elterngeld optimieren? Oder hätte ich mich dazu 23 ein Kleingewerbe anmelden müssen?  Vg Sabrina 


Elterngeld Höhe 2. Kind.

Hallo,  Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind geboren und arbeite seit September 23 wieder teilzeit 15 Stunden. Mein zweites Kind kommt im September 24. Stimmt es das man die Höhe vom elterngeld wieder vom ersten Kind erreichen kann, Wenn man sich selbstständig macht? Reicht auch eine Tätigkeit wie prowin Vertreterin? Ich glaube hier wird ja a...


Elternzeit 2. Kind während Elternzeit 1.Kind

Hallo, ich bin als Vater gerade in Elternzeit. Ich habe 3 Jahre EZ beim AG eingereicht und arbeite gerade in Teilzeit. Im Lebensmonat 25 von Kind 1 erwarten wir unser 2. Kind. Für das 2. Kind möchte ich auch Elternzeit nehmen: LM 1, LM 5, LM 10-15  ohne zu arbeiten mit Elterngeldbezug. Die Monate dazwischen mit arbeiten in Teilzeit, ab LM 16 wi...


Berechnung Mutterschaftsgeld Arbeitgeber bei 2. Kind

Hallo Frau Bader, es geht um die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.  Ich bin seit Januar im Mutterschutz für Kind 2 und habe die Teilzeit im Elternzeit (25h/Woche) von Kind 1 am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Wie wird nun der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld berechnet? A) A...