Bluna
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in der 26.SSW und muss bald meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, wieviel Elternzeit ich nehmen möchte. Ich würde gerne 1 ganzes Jahr komplett aussetzen und danach evtl wieder Vollzeit - vielleicht oder wahrscheinlicher sogar in Teilzeit einsteigen (wieviel % kann man höchstens arbeiten - gehen auch 80%?). Das dritte Jahr würde ich mir gerne aufsparen oder macht es Sinn es direkt auch mit einzureichen? Und jetzt die eigentliche Frage: wir können uns sehr gut vorstellen sehr bald ein zweites Kind zu bekommen, da ich schon 37Jahre bin und dann nicht zu lange warten möchte. Jedoch hat es bei unserem jetzigen Kind auch etwas gedaurt bis es geklappt hat. Wie funktioniert das mit dem Elterngeld? Ich habe mal gehört, dass das für's 2.Kind welches während der Elternzeit entsteht, auf das Gehalt VOR der Elternzeit berechnet wird - oder nimmt man das geringere Gehalt aus der Teilzeit als Berechnungsgrundlage? Würde es daher Sinn machen, 3 Jahre Elternzeit (1 Jahr voll aussetzen und 2 Jahre in Teilzeit) zu nehmen, in der Hoffnung dass ich bereits im zweiten Elternzeitjahr mein zweites Kind bekomme? Das ist alles so kompliziert und ich weiss nicht, was man alles berücksichtigen muss... Könnten Sie mir ggf. noch eine entsprechende Seite empfehlen wo solche u ähnliche Fragen auch beantwortet werden? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, es ist immer sinnvoll, mindestens zwei Jahre Elternzeit zu beantragen und in dieser Teilzeit zu arbeiten. Wenn man weniger beantragt, hat man keinen Anspruch auf Verlängerung. Außerdem besteht Kündigungsschutz. Man darf in der Teilzeit während der Elternzeit höchstens 30 h pro Woche arbeiten. Das Elterngeld für das zweite Kind berechnet sich nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Liebe Grüße, NB
Sonni74LS
Wenn Kind 1 und Kind 2 innerhalb von 12 Monaten geboren werden, erhält man fast das gleiche Elterngeld für Kind 2 wie für Kind 1. Wird Kind 2 später geboren, dann zählen immer die 12 Monate vor Geburt vor Kind 2... Monate ohne Elterngeldbezug und ohne Gehalt sind Nullrunden und helfen beim Elterngeld nicht weiter. Man erhält dann je nachdem nur den Mindestbetrag plus Geschwisterbonus für das erste Kind (bis zum dritten Geburtstag des Kind 1). Geht man Teilzeit arbeiten in der Zeit vor Geburt von Kind 2, zählt natürlich das Teilzeitgehalt. Meine EG-Stelle hat zu mir damals gesagt, es lohnt sich auf jeden Fall arbeiten zu gehen, um das EG etwas zu erhöhen. Leider reicht da nicht ein 400 EUR Job aus... ich erhalte jetzt nur den Mindestbetrag an Elterngeld.
Ähnliche Fragen
Guten Abend sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 30. April 2020 unser Wunschkind bekommen. Ein Geschwisterchen war im Gespräch und sollte mit nicht so viel Abstand unser Familienglück komplettieren. Aktuell wurden wir sehr überrascht, da ich bereits wieder in der 8 SSW bin. Wir freuen uns darüber! Voraussichtlicher ET ist der 02. August 2021. I ...
Sehr geehrte Frau Bader, um meine Frage genauer zu beschreiben: Wie wird das Elterngeld beim 2. Kind berechnet, wenn man beim 1. Kind zwei Jahre Elternzeit genommen hat und Elterngeld plus auf die zwei Jahre gerechnet aufgeteilt bekommen hat, dann wieder arbeiten geht und nach ein paar Monaten schwanger wird. Dabei ist das Arbeitsverhältnis unbe ...
Guten Tag, gerne hätte ich eine kurze Erläuterung von Ihnen, ob mein Kleingewerbe dazu führt, dass die Bemessungsgrundlage für mein Elterngeld sich verschiebt. Im Februar 2022 erwarte ich unser zweites Kind. Der Mutterschutz beginnt am 14.01.2022. Unser erstes Kind ist am 02.06.2019 geboren. Ich habe danach für 18 Monate, also bis zum 01.1 ...
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage, wir haben am 28.08.2021 unseren Sohn bekommen. Nun habe ich ein Jahr Elternzeit bis 28.08.2022. Nun bekommen wir unser 2. Kind. ET ist 08.10.2022 wie wird nun das Elterngeld berechnet ? Danke im Voraus Liebe Grüße Selina
Guten Tag Meine Frau hat 22 Monate Elterngeld für unser 1.Kind bekommen (letztmalig wird es für Februar diesen Jahres überwiesen) ! Ich verstehe in den Erklärungen auch hier im Forum leider nicht genau, wie sich das EG für das 2.Kind berechnet. Meine Frau wird ab dem 01.03 wieder arbeiten . Wie verhält es sich, wenn Sie angenommen nach 8 Monat ...
Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich ...
Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich von dem 19.02.-24.12.23 in Elternzeit (ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und kehre nach der EZ wieder in Vollzeit zurück auf Arbeit). Nun habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin und das zweite Kind voraussichtlich am 10.04.2024 zur Welt kommen soll. Wie verhält es sich mit der Berechnung des Elterng ...
Hallo Frau Bader, ich bin Ärztin und habe November 2021 eine Tochter bekommen. Zuvor war ich ab April 2021 im Beschäftigungsverbot. Seit dem 1.1.23 arbeite ich wieder in Teilzeit. Nun möchten wir ein zweites Kind 2024. Ich habe eine angemeldete Nebentatigkeit und habe davon gelesen, dass ich daher ggfls. erneut volles Elterngeld bekommen kann w ...
Hallo Frau Bader, ich werde diese Woche vermutlich noch ins individuelle Beschäftigungsverbot geschrieben von meiner Ärztin (SSW 25). Seit Beginn meiner Schwangerschaft habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Zudem endete meine Teilzeit in Elternzeit vor 2 Wochen und ich arbeite nun wieder Vollzeit. Ich verdiene inzwischen also deutlich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit