Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnungsgrundlage Elterngeld 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnungsgrundlage Elterngeld 2. Kind

Krina

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Sehr geehrter Frau Bader, ich habe eine 4 Monate alte Töchter für die ich bis Ende Dezember 2021 Basis Elterngeld- also 2 Jahre beziehe. Ich hätte gerne ein 2 Kind. Für meine Arbeit wäre es praktischer das 2 Kind gleich mit dran zu hängen. Mein Chef sieht zwei Unterbrechungen nicht gerne. Theoretisch ok. Aber ich muss ja auch finanziell über die Runde kommen. Daher überlegen wir gerade wie dass den dann finanziell wäre? Das zweite Elterngeld Jahr zählt als 0? Es würde also bei einer erneuten Elternzeit/ Geburt mein Lohn von vor der Geburt- bei mir also der von 2019 greifen? Habe ich das richtig Verstanden? Jetzt meine Frage: Bis wann müsste diese zweite Schwangerschaft den dann eintreten? Ich möchte jetzt nicht sofort schwanger werden. Müsste ich dann im Dezember 2021(Ende vom jetzigen Basis Elterngeld) schon in den 6 Wochen Mutterschutz sein? Vielen lieben Dank im Voraus für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB


mellomania

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um das gleiche elterngeld zu erhalten muss das zweite kind ca 14 monate nach dem ersten auf die welt kommen


Mitglied inaktiv

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Du misst so schwanger werden, dass Kind 1 ungefähr 16 Monate alt ist, wenn Kind 2 auf die Welt kommt.. Dann gibt es so Elterngeld wie jetzt plus geschwisterbonus Monate mit Elterngeld werden ab Monat 15 nicht mehr berücksichtigt. Monate mit Elterngeld (bis 14. Lebensmonat) und Monate mit Mutterschaftsgeld werden nämlich ausgeklammert und durch frühere Abrechnungen ersetzt


Mitglied inaktiv

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Aber wenn du Elterngeld bis Ende 21 bekommst, hast du.Elterngeld plus gewählt Fals doch Basis EG muss Kind 2 ungefähr kommen wenn Kind 1 14 Monate alt ist. Basis wird nur bis zum 12. Lebensmonat ausgeklammert


Krina

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Oh sorry. Ja natürlich! Hab mich verschrieben. Hab Elterngeld Plus gewählt. Peinlich. Vielen lieben Dank für eure Antworten.


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