Hallo Frau Bader, da ich während meiner Elternzeit studieren möchte, benötige ich hierfür einen Lebenslauf, nur weiß ich leider nicht, wie ich Folgendes richtig formulieren darf:  Beispiel: Beginn der Anstellung bei Arbeitgeber XY war am 3/24, ich war jedoch ab 7/24 im beschäftigungsverbot und die elternzeit begann nach mutterschutz erst am 3/25  Da man im Lebenslauf ja nur das Wesentliche auflistet und zwar den Beginn der Elternzeit würde auf dem Lebenslauf stehen: Bei Arbeitgeber XY seit 3/24 - Beginn Elternzeit 3/25 Diesbwürde aber irgendwie danach aussehen, als hätte ich fast ein Jahr da gearbeitet, obwohl einige Monate in das Beschäftigungsverbot und Mutterschutz fielen.  Ist es rechtlich korrekt dies so zu benennen, also nur wann der Arbeitsvertrag begonnen hat und wann meine Elternzeit begonnen hat oder sollte man den Mutterschutz noch nennen, was ist rechtlich korrekt? Man möchte natürlich ehrlich sein aber auch nicht mehr angeben als es muss.  Vielen Dank schonmal!