Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Formulierung bei Attest für Elterngeld

Frage: Welche Formulierung bei Attest für Elterngeld

LittleLouis

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Hallo Frau Bader, Ich war die komplette Schwangerschaft Schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben. Ich befand mich zu dem Zeitpunkt auch in keinem Arbeitsverhältnis mehr, und bezog aufgrund einer anderen Diagnose schon Krankengeld. Nun wurde mir gesagt ich benötige ein Attest für die Elterngeldstelle, dass die Krankheit Schwangerschaftsbedingt war. In meinem Attest ist der Wortlaut.."..bekam Frau XX aufgrundvon von Schwangerschaftsbeschwerden im Zeitraum XX bis XX eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung". Nun sagt die Elterngeldstelle dass diese Formulierung nicht das ist, was sie lesen müssen. Es muss drin stehen "aufgrund Schwangerschaftsproblemen". Für mich ist das reine Schikane und die Formulierungen sind für mich auch vom Sinn her identisch. Wie sehen Sie das? Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe das nicht. Sie waren zu Beginn der Schwangerschaft in kein Arbeitsverhältnis mehr und bezogen aufgrund einer andern Diagnose Krankengeld. Zum einen brauchen Sie einen Nachweis, dass die andere Erkrankung dann, mit eintretender Schwangerschaft plötzlich nicht mehr bestanden hat. Zum anderen bekommen Sie doch wahrscheinlich Arbeitslosengeld 1 - die Zeiten sind sowieso ausgeklammert. Sie würden dann nachweisen müssen, dass Sie ohne die schwangerschaftsbedingten Erkrankungen hätten arbeiten können. Liebe Grüße NB


mellomania

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das wird damit zu tun haben, dass du eben in keinem arbeitsverhältnis gestanden bist und daher nicht arbeitsunfähig geschrieben wurdest..hast du die atteste noch?


LittleLouis

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Ja die Atteste hab ich noch, wollte ich auch schicken, aber dürfen sie aus Datenschutz Gründen nicht annehmen. Es geht wirklich nur um das Wort "Schwangerschaftsbeschwerden"


Sternenschnuppe

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Dann wird es doch so oder so auf den Mindestsatz rauslaufen, Krankengeld davor zählt ja auch nicht ALG1 auch nicht. Einen AG gibt es auch nicht. Du kannst auch einfach den Mindestsatz auswählen und musst dann nix einreichen.


LittleLouis

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Nene, ich bekomm schon mehr als den Mindestsatz da ich erst ab Juli keinen AG mehr hatte und im Juli auch schwanger wurde, das hab ich auch so bestätigt bekommen. Mir geht es nur drum ob die Formulierung wirklich so unterschiedlich ist.


LittleLouis

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Achso und ALG1 hab ich nie bekommen. Ich wurde krank in der Probezeit und dann schwanger.


HeyDu!

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Warum bist Du dann arbeitslos geworden? Du warst doch nicht kündbar wegen der Schwangerschaft... (kann ich nicht verstehen...)


LittleLouis

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Ich war in der Probezeit, und die lief Anfang Juli aus. Da war ich aber schon krank geschrieben. Ende Juli wurde ich schwanger.


mellomania

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das frage ich mich gerade. wenn die halt ein anderes wort drin haben wollen, schreib das neu, gewünschtes wort rein un gut. besser als rumdiskutieren etc, oder hab ich was übersehen?


Mitglied inaktiv

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Geld kostet.


mellomania

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also bitte. bevor man hier im internet hockt und mit denen rumdiskutiert, auf antwort wartet etcpp hole ich doch ein neues wenns nur an dem wort liegt.


LittleLouis

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Ja es kostet mich jedesmal Geld das ändern zu lassen, da ich es jetzt schon zweimal hab neu schreiben lassen, da ich immer andere Auskünfte bekommen habe was wie drin stehen muss. Und ich bin es jetzt einfach leid es ein drittes mal wegen dem Wort neu schreiben zu lassen.


mellomania

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ja aber du willst doch was von denen! lass dir doch schriftlich geben was drinstehen muss, schreibe das rein un gut ist. die sitzen am längeren hebel. das wäre mir alles zu dumm irgendwie


Mitglied inaktiv

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Ich weiß jetzt grad nicht, ob das mit schwangerschaftsbedingt zählt, wenn du vorher eine andere Krankheit hattest? Liefen mehrere Diagnosen gleichzeitig? Ich hatte das 2015 war ins Krankengeld gefallen wegen einer psychischen Erkrankung und dann wegen einer Nierenerkrankung krank geworden. Es zählte weiter die psyche. War allerdings nicht schwanger


Felica

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Geh einfach eine Etage höher und trage das dort vor. Und Frage dann genau nach, welchen Wortlaut genau sie benötigen.


Sternenschnuppe

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Du warst doch schon vor der Schwamgerschaft im Krankenstand, das zählt mit 0€,, dann die ganze Schwangerschaft über ohne Arbeitgeber! Da wird nix ersetzt, denn auch ohne Schwangerschaft hättest Du kein steuerpflichtiges Einkommen gehabt. Um über den Mindestsatz zu kommen brauchst Du in den 12 Monaten vor Geburt ein Einkommen von zusammen mindestens 3.600€ netto. Was hattest Du?


LittleLouis

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Ja ich gehe jetzt auch ne Etage höher, bzw mir wurde ein Rückruf zugesichert. Die Monate werden ausgeklammert, wenn ich ein Attest mit der richtigen Formulierung vorlege. Ich bins nur leid dass bei 5 Menschen an der Hotline 5 Aussagen kommen. Ich wollte einfach nur von einer Fachfrau hören ob diese Worte rechtlich wirklich so unterschiedlich gewichtet werden. Mehr wollte ich nicht, der Rest ist geklärt.


Mitglied inaktiv

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Das nach "Gefälligkeitskrankschreibung" des Gyn, damit ausgeklammert Ohne Schwangerschaft warst du doch auch krank und ohne Arbeitgeber


LittleLouis

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Finde ich grad ziemlich gemein, du weisst nicht dass und warum ich die komplette Schwangerschaft liegen muss und es ist definitiv keine Gefälligkeit. Ich Kämpfe um jede Woche die mein Kind gesund in meinem Bauch wachsen kann und bin von Anfang an Risikoschwanger.


Felica

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Nichts für ungut, also nicht gleich beleidigt sein. Aber heutzutage ist jede 2te Schwangere in irgendeiner Form Risikoschwanger, das sagt nun wirklich gar nichts aus. Deshalb werden aber die wenigsten Frauen krank geschrieben. Dein Problem ist wirklich das du, selbst wenn du keine AU bekommen hättest, stattdessen ALG1 bekommen hättest. Es gibt da zwar ein neues Gerichtsurteil das in wenigen Fällen bei AU einer Arbeitslosen das sich nicht nachteilig auswirken kann, fraglich aber ob das in deinem Fall zutrifft. Du müsstest glaubhaft machen das du ohne AU sofort wieder einen Job bekommen hättest. Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit ist nun nichts was für dich in dem Fall spricht. Zumal die Schwangerschaft nach Ende der Beschäftigung erst festgestellt wurde bzw erst danach eingetreten ist. Klar, befristete Verträge laufen aus, du schreibst aber von Probezeit. Das sind verschiedene Dinge. Ist aber im Grunde genommen egal, fakt ist, du warst erst arbeitslos, dann erst schwanger und damit dürfte die EG-Kasse gute Chancen haben das das nicht ausgeklammert wird. Wenn es trotzdem klappt, herzlichen Glückwunsch, aber die Chancen stehen echt schlecht.


Felica

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Nichts für ungut, also nicht gleich beleidigt sein. Aber heutzutage ist jede 2te Schwangere in irgendeiner Form Risikoschwanger, das sagt nun wirklich gar nichts aus. Deshalb werden aber die wenigsten Frauen krank geschrieben. Dein Problem ist wirklich das du, selbst wenn du keine AU bekommen hättest, stattdessen ALG1 bekommen hättest. Es gibt da zwar ein neues Gerichtsurteil das in wenigen Fällen bei AU einer Arbeitslosen das sich nicht nachteilig auswirken kann, fraglich aber ob das in deinem Fall zutrifft. Du müsstest glaubhaft machen das du ohne AU sofort wieder einen Job bekommen hättest. Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit ist nun nichts was für dich in dem Fall spricht. Zumal die Schwangerschaft nach Ende der Beschäftigung erst festgestellt wurde bzw erst danach eingetreten ist. Klar, befristete Verträge laufen aus, du schreibst aber von Probezeit. Das sind verschiedene Dinge. Ist aber im Grunde genommen egal, fakt ist, du warst erst arbeitslos, dann erst schwanger und damit dürfte die EG-Kasse gute Chancen haben das das nicht ausgeklammert wird. Wenn es trotzdem klappt, herzlichen Glückwunsch, aber die Chancen stehen echt schlecht.


Dojii

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Selbst mit Attest des Arztes musst du nach dem neuen Gerichtsurteil nachweisen, dass du dich aktiv um neue Arbeit bemüht hast (Bewerbungen etc.) und dass du aber keine neue Stelle gefunden hast bzw. nicht genommen wurdest und daher den Einkommensverlust erlitten hast.


Mitglied inaktiv

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Verstehe nicht, sie war doch sowieso wegen einer anderen Krankheit krank geschrieben. Also ohne Schwangerschaft auch nur Krankengeld. Sonst wäre ja alg1 gezahlt worden.


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