Hallo Frau Bader,
nochmals vielen Dank für die schnelle Beantwortung der Frage ob der AG die Elternzeit des Partners abfragen darf. Ich habe jetzt gesehen dass das Formular mit dem der AG arbeitet von 2015 ist - ich gehe daher davon aus dass es auch rechtlich veraltet war.
Daher würde ich einfach ein eigenes Schreiben aufsetzen, kann ich das so schreiben oder habe ich dadurch mir irgendwelche Probleme eingebaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich nach der Geburt meines Sohnes XXXX und Ab-lauf der Mutterschutzfrist die ersten 24 Lebensmonate den ersten Zeitraum meiner Elternzeit beanspruchen werde.
Der ermittelte Geburtstermin ist voraussichtlich der 19.04.2022 (siehe Bestätigung an-bei). Nach der Geburt werde ich Ihnen eine Geburtsurkunde zukommen lassen.
Ich beabsichtige innerhalb der Elternzeit wieder in Teilzeit bei Ihnen tätig zu werden. Vo-raussichtlich ist dies ab dem 7. Lebensmonat mit wahrscheinlich zunächst 15h/Woche der Fall. Da die Betreuungssituation derzeit noch ungeklärt ist, werde ich konkrete Angaben machen sobald es mir möglich ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fris-ten.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Antrags und stellen Sie mir eine Bescheinigung über den Zeitraum der Elternzeit aus.
Gerne stehe ich Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.
1) Muss ich das dritte Jahr schon erwähnen?
2) Sollte ich so konkret werden mit der TZ während EZ oder soll ich nur erwähnen dass ich beabsichtige ab dem 7. Lebensmonat wieder tätig zu werden? Falls konkret gut ist: sollte ich hier schon erwähnen dass eine Aufteilung auf 2 Tage angestrebt wird?
Ich danke Ihnen nochmals sehr für Ihre Hilfe und finde es wirklich toll dass es dieses Forum gibt. Ich habe es meinen Bekannten schon mehrmals empfohlen.
Viele Grüße
suzefox
von
suzefox
am 25.03.2022, 17:46
Antwort auf:
Formulierung Elternzeit-Antrag?
Hallo,
bitte die Hinweise lesen. Formulierungen darf ich hier nicht prüfen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.03.2022
Antwort auf:
Formulierung Elternzeit-Antrag?
ich würde das Ende der ez datumlich festhalten. 24 monate nach ende der mutterschutzfrist sind mehr als 2 jahre. oder wolltest du das so? zwei jahre elternzeit enden einen tag vor dem 2. geburtstag. ich würde erwähnen, dass du das 3. jahr übertragen wirst bis zur vollendung des 8 lebensjahres. 13 wochen meldefrist gelten dann wenn das kind über drei ist und du musst so melden, dass spätestens am 7. geburtstag genau das letzte jahr beginnt, alles was später beginnt endet automatisch einen tag vor dem 8. geb und ein überhang wäre verloren.
von
mellomania
am 25.03.2022, 17:55
Antwort auf:
Formulierung Elternzeit-Antrag?
Ich würde nie so konkret werden, was das Arbeiten innerhalb der EZ angeht.
Die Betreuung muss ja gesichert sein, evtl klappt die Eingewöhnung nicht so, wie du dir das vorstellst etc. Und dann hat dein AG jetzt schon was schriftliches, worauf er sich dann erst mal berufen wird. Du musst da jetzt noch nicht mal sagen, dass du überhaupt in der EZ arbeiten möchtest.
Mitglied inaktiv - 25.03.2022, 20:08
Antwort auf:
Formulierung Elternzeit-Antrag?
Den TZ-Wunsch jetzt bereits mitzuteilen, bietet den Vorteil, das der AG dem später schlechter widersprechen kann.
von
Bone
am 25.03.2022, 21:55
Antwort auf:
Formulierung Elternzeit-Antrag?
Widerspricht der AG, arbeitet man halt woanders. Ich hatte da bisher nie Probleme, kenne aber viele, gerade hier in Foren, die dann verzweifelt schreiben: "die Eingewöhnung klappt nicht und ich muss morgen wieder arbeiten"... Mal überspitzt gesagt.
Dazu kann der AG auch jetzt schon widersprechen, auch das steht ihm zu.
Ich habe ja auch nur meine persönliche Meinung dazu geschrieben aus meiner persönlichen Erfahrung heraus.
Mitglied inaktiv - 25.03.2022, 21:58