Formulierung des Antrages auf Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Formulierung des Antrages auf Elternzeit

Hallo, reicht es wenn ich in dem Antrag auf Elternzeit einfach nur schreibe das mein Kind am 01.05.2019 geboren wurde und das ich zb. ab dem 10.05.2021 wieder zur verfügung stehe? LG

von Tina01 am 03.05.2019, 10:10



Antwort auf: Formulierung des Antrages auf Elternzeit

Hallo, jepp. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2019



Antwort auf: Formulierung des Antrages auf Elternzeit

Ja. Ist aber kein Antrag. Denn dann hätte der AG ein Mitspracherecht. Hat er aber nicht

von Felica am 03.05.2019, 10:23



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