Formulierung zur Beendigung der Elternzeit wg erneuter Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Formulierung zur Beendigung der Elternzeit wg erneuter Schwangerschaft

Hallo, seit Tagen sitze ich nun vor dem Laptop und suche nach einer passenden Formulierung um meinem AG mitzuteilen, dass ich meine derzeitige Elternzeit zu beenden, da eine erneute Schwangerschaft besteht von der er auch schon in Kenntnis gesetzt wurde. Nun drängt er mich dazu mich über die Länge der neuen Elternzeit zu äußern um besser planen zu können, dabei ist der ET erst am 1.04.2014. Hier meine geschriebenen Zeilen: "Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits in meiner letzten Email geschrieben, melde ich mich heute bezüglich meiner derzeitigen Elternzeit, erneuter Mutterschutzfrist sowie anschließender Elternzeit. Da der errechnete Entbindungstermin der 1.04.2014 ist und somit der Mutterschutz am 18.02.2014 beginnt möchte ich entsprechend §16 Abs. 3 BEEG meine jetzige Elternzeit nur bis einschließlich dem 17.02.2014 in Anspruch nehmen. Außerdem teile ich Ihnen wie gewünscht mit, dass ich ab der Geburt nochmals weitere 3 Jahre Elternzeit nehme. Gerne würde ich im 3. Jahr der Elternzeit, unter Vorbehalt, wie bereits bei meinem ersten Kind Teilzeit arbeiten und bräuchte dann zum gegebenen Zeitpunkt Ihre schriftliche Einverständnis sofern die Letzte nicht reicht. Ein Attest zum beginnenden Mutterschutz werde ich Ihnen sofort zukommen lassen wenn mein Arzt mir diese ausstellt." Wäre das ausreichend? Welche §en muss ich noch hinzufügen und was muss ich beachten? Mir ist nicht ganz wohl dabei, da ich immer das Gefühl habe er wolle mir etwas schlechtes. Liebe Grüße und vielen Dank!

von LauraJane am 12.12.2013, 13:30



Antwort auf: Formulierung zur Beendigung der Elternzeit wg erneuter Schwangerschaft

Hallo, bitte Hinweise lesen, Einzelberatungen darf ich hier nicht machen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.12.2013



Antwort auf: Formulierung zur Beendigung der Elternzeit wg erneuter Schwangerschaft

Liest sich super. Du bracuhst keine § zufügen, es ist sein Job diese zu kennen, oder Angestellte zu haben,die diese kennen :-)

von Sternenschnuppe am 12.12.2013, 13:33



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