Hallo Frau Bader, ich würde gerne meinen Antrag auf Elternzeit wie folgt stellen. Mal angenommen unser Kind wird am 22.03.2018 geboren, stimmen dann die unten angegeben Daten und spricht juristisch was dagegen? Sehr geehrter Herr XXX, wie vorab besprochen erhalten Sie heute meinen Antrag auf Elternzeit und Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit. 1. Antrag auf Elternzeit Ich beantrage hiermit Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes NAME (geb. am 22.03.2018). Die Elternzeit werde ich - unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von sieben Wochen - nach Ablauf des Mutterschutzes am 18.05.2018 beginnen. Nach einer Pause von 24 Monaten stehe ich Ihnen ab dem 22.03.2020 wieder in vollem Umfang zur Verfügung. 2. Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit Des Weiteren beantrage ich nach 18 Monaten - unter Bezugnahme auf § 15 Abs. 5 bis 7 BEEG - eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit im Umfang von 20 Wochenstunden beginnend ab dem 22.09.2019 bis zum Ende meiner Elternzeit am 21.03.2020. Für die verkürzte Arbeitszeit von 20 Wochenstunden wünsche ich mir folgende Aufteilung: Montag - Donnerstag von 8:30 - 13:30 Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung und Zustimmung. Für ein Gespräch stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. FRAGE 1: Kann trotz Formulierung "Nach einer Pause von 24 Monaten stehe ich Ihnen ab dem 22.03.2020 wieder in vollem Umfang zur Verfügung." auf ein drittes Jahr verlängert werden? FRAGE 2: Wenn ich auf ein 3tes Jahr verlängern möchte, verlängert sich dann die Teilzeitbeschäftigung automatisch oder bedarf es einer erneuten Zustimmung des AG? Könnte ich im 3ten Jahr auch von 20 auf 25 Wochenstimmung problemlos erhöhen? Wie sieht es hier mit der Zustimmung des AG aus? FRAGE 3: Muss ich ein Frist für die Zustimmung stellen? Vielen Dank, Christina
von ChristinaMaria am 08.03.2018, 18:19